Gibts Vergünstigungen bei der LVM betr. Kfz-Vers

Hallo,

jemand hat bei der LVM seinen Pkw versichert.

Er bezieht leider nur noch AlG II. Er war vorher Angestellter im öffentlichen Dienst.

Bei der Vers. wird er noch als Angestellter geführt.

Ist es günstiger, denen mitzuteilen, dass er nur noch AlG II bezieht? Gibt es eine grundsätzliche Vergünstigung bei der LVM, wenn man AlG II bezieht?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß

Hallo,

wenn die Frage war: Gibt es eine Rechtspflicht ALG II Empfänger in der Versicherung zu begünstigen, dann lautet die Antwort: Nein, eine solche Rechtsgrundlage gibt es nicht.

Ansonsten war es wohl eine Frage, die man eher dem CallCenter der betreffenden Versicherung stellt als diesem Forum hier!

Mfg vom

showbee

Falls er einen öD Tarif hat, sollte man der Versicherung schnellstens mitteilen, dass keine Zugehörigkeit zum öD mehr besteht. Der VN nimmt hier ggf. einen Rabatt in Anspruch, der ihm nicht (mehr) zusteht. Dann darf man sich nicht wundern, wenn es im Schadensfall Probleme gibt.