Gibts zu viel gezahlte Nebenkosten zurück?

Hallo, zuerst noch ein Frohes Neues 2007 an alle hier im Forum!

Weshalb ich schreibe… Mich interessiert Folgendes:

Eine Person, die ALLEINE in einer 1-Zimmer-Wohnung lebt bekommt eine Nebenkostenabrechnung, in der für 1,5 Personen Müll abgerechnet wird. Die Person spricht den Hausmeister an, der (angeblich) von nichts weiß. Die Person ruft bei dem Vermieter an, der sich umgehend darum kümmert, und wird dann einige Tage später darüber informiert, wieso für 1,5 Personen abgerechnet wurde.
Grund: Der Hausmeister hat der Hausgesellschaft, die die Nebenkosten verwaltet, gemeldet, daß die Person von ihrem Lebensgefährten Besuch bekommt, und hat, ohne der Person das mitzuteilen, die Müllgebühren um 50% erhöht (bzw. Personanzahl auf 1,5 hochgesetzt).
Die Person hat dann natürlich persönlich bei der Hausgesellschaft angerufen und den Irrtum aufgeklärt. Die Müllgebühren werden in Zukunft wieder nur für 1 Person abgerechnet. Allerdings bekommt sie den in der Vergangenheit zu viel gezahlten Betrag NICHT gutgeschrieben!!!
Was mich dabei besonders aufregt ist die Tatsache, daß man sich einbildet, in einem zivilisierten Land zu leben, in dem es niemand nötig hat, sich „bespitzeln“ zu lassen. In aller Regel sind die Hausmeister wirklich ziemlich neugierig – wobei es auch Nette gibt, keine Frage. Aber daß in diesem Fall Strichliste geführt wird, wie oft jemand Besuch bekommt oder wie oft er nach Hause gebracht wurde, ist dann nicht mehr schön.
Und ohne vorher den Mieter zu informieren einfach mal irgendwelche Gebühren zu erhöhen? Und dann gibt´s auch nix mehr zurück? Kann das sein?

Liebe Grüße!

Hallo

hin und wieder mal Besuch sollte kein Grund sein die Müllgebühren zu erhöhen. Ich würde dem widersprechen und um Gutschrift des Betrages bitten. Kann zwar nicht gar so viel sein, aber Prinzip bleibt Prinzip.

Gruß

Was mich dabei besonders aufregt ist die Tatsache, daß man
sich einbildet, in einem zivilisierten Land zu leben, in dem
es niemand nötig hat, sich „bespitzeln“ zu lassen. In aller
Regel sind die Hausmeister wirklich ziemlich neugierig – wobei
es auch Nette gibt, keine Frage. Aber daß in diesem Fall
Strichliste geführt wird, wie oft jemand Besuch bekommt oder
wie oft er nach Hause gebracht wurde, ist dann nicht mehr
schön.
mehr zurück? Kann das sein?

Hallo,

die Person hat einen Mietvertrag und dort steht die Verteilung drin. Bestimmte Nebenkosten werden nach der Personenanzahl, die in dem Haushalt leben, berechnet. Gelegentlicher Besuch führt sicher nicht zu einer Erhöhung der Personenzahl. Wenn z.B. ein Freund jedoch regelmässig einige Tage im Monat in der Wohnung lebt, dann ist diese Person mitzurechnen und zwar nicht nur bei der Müllabfuhr sondern evtl. auch bei anderen Kosten (Wasser, Flurstrom usw.).

Der Verteilerschlüssel benachteiligt ansonsten ja die anderen Mieter.

LG R

Wenn V so blöd ist und nach Pers. umlegt sollte man sich nicht wundern wenn es Stress gibt.
Wenn alle M ihrem V mitteilen würden, wann das Mass der Anwesenheit des F den des Besuchres überschreitet, sollte es keine Probleme geben. Sollten die das nicht tun, sollten die auch mal für ne Woche in Bau einfahren, damit V ruhig schlafen kann.

Wenn H selbst in dem Haus wohnt, wodurch erklärbar wäre, dass er die Anwesendheit von F in der Wohnung des M als ungewöhnlich häufig einschätzt und dies dem V meldet, würde er durch die Erhöhung der Pers. bei M seine eigenen Kosten mindern; finde ich nur gerecht und gehe davon aus, dass hier keine Bespitzelung vorliegt, sonder der F einfach ein paar mal zu häufig durch das Treppenhaus von M und H getrabt ist. Bevor M also solche Verleumdungen los lässt, sollt M vielleich sein eigenes Verhalten mal überprüfen oder will M auf Kosten der Wohnungsgemeinschaft den F durchfüttern ?

HV

Hallo Bernie,

eine ganz schön harte Antwort, auf die ich gerne antworten würde.

Zum einen denke ich, dass man jemandem MITTEILEN sollte, wenn man eine Erhöhung durchsetzen möchte. Und nicht immer hinter dem Rücken der Mieter alles klammheimlich durchzudrücken versuchen. Feige und gemein ist so was.

Die Person, die die Erhöhung angeregt hat, hat den Mieter nämlich aus dem Grund nicht drauf angesprochen, weil der Grund (zu viel Besuch) gar nicht stimmt.
Das konnte ja auch alles aufgeklärt werden und in Zukunft wird wieder nur für EINE Person gezahlt. Trotzdem muss so was nicht sein. 60 EUR sind 60 EUR. Die wurden zu viel gezahlt und gehören ja schließlich dem Mieter! Leider werden sie NICHT gutgeschrieben.

Wie viel Besuch darf man deiner (ich duze einfach mal) Meinung denn nach haben? Einmal im Jahr? Oder sogar zu Weihnachten UND zu Ostern?

Liebe Grüße!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Was mich dabei besonders aufregt ist die Tatsache, daß man
sich einbildet, in einem zivilisierten Land zu leben, in dem
es niemand nötig hat, sich „bespitzeln“ zu lassen. In aller
Regel sind die Hausmeister wirklich ziemlich neugierig – wobei
es auch Nette gibt, keine Frage. Aber daß in diesem Fall
Strichliste geführt wird, wie oft jemand Besuch bekommt oder
wie oft er nach Hause gebracht wurde, ist dann nicht mehr
schön.
mehr zurück? Kann das sein?

Hallo,

die Person hat einen Mietvertrag und dort steht die Verteilung
drin. Bestimmte Nebenkosten werden nach der Personenanzahl,
die in dem Haushalt leben, berechnet. Gelegentlicher Besuch
führt sicher nicht zu einer Erhöhung der Personenzahl. Wenn
z.B. ein Freund jedoch regelmässig einige Tage im Monat in der
Wohnung lebt, dann ist diese Person mitzurechnen und zwar
nicht nur bei der Müllabfuhr sondern evtl. auch bei anderen
Kosten (Wasser, Flurstrom usw.).

Der Verteilerschlüssel benachteiligt ansonsten ja die anderen
Mieter.

LG R

Hallo Roger,

danke für die Antwort,

Daß niemand benachteiligt werden soll, ist richtig. Aber wenn man nicht viel Besuch bekommt, und der Freund NICHT schon halb eingezogen ist, dann wird auch niemand benachteiligt.

Ich spreche von Besuchen an Samstagen. Ich bin die Woche über in einer Bildungseinrichtung und nur am Wochenende zu Hause. Wir sind meist abwechselnd von Sa auf So entweder bei mir oder bei ihm zu Hause. (Kann man ja alles nachweisen.)

Das ist in Ordnung.

Wollte eigentlich nur wissen, ob jemand vielleicht weiß, ob ich ein Recht drauf habe, die zu viel gezahlten gebühren zurückzubekommen…?

Liebe Grüße!