Gifs usw. auf HPs - Rechtlich ok?

Hallo Ihr Lieben,

wie ist das denn mit den ganzen .gif und .wmf und wie sie alle heißen, also die bewegten und unbewegten Bildchen, die man kostenlos im www findet:

Kann man die ohne Ärger auf privaten wie gewerblichen HPs verwenden? Oder „gehören“ die Jemandem? Oder wie isses?? :smile:

Vielen Dank für Eure Antworten.

LG, pamuk

Kann man die ohne Ärger auf privaten wie gewerblichen HPs
verwenden?

Nein.

Oder „gehören“ die Jemandem?

Ja, dem Urheber. Nur in sehr wenigen Fällen stehen solche Bilder unter z.B. der Gnu Public Licence oder der Creative Commons Lizenz. Aber auch in diesen Fällen sind ggf. die Lizenzbedingungen zu beachten.

Nur weil so viele Fahrräder auf der Straße stehen, heißt das noch nicht, das jeder damit rumfahren darf…

Hallo,

wie ist das denn mit den ganzen .gif und .wmf und wie sie alle
heißen, also die bewegten und unbewegten Bildchen, die man
kostenlos im www findet:
Kann man die ohne Ärger auf privaten wie gewerblichen HPs
verwenden? Oder „gehören“ die Jemandem? Oder wie isses?? :smile:

Wenn ich sowas auf meinen privaten Computer herunterladen wollte, würde ich es wohl machen und denke, daß ich damit auch niemandem etwas „klauen“ würde, denn da bleibt es.

ABER: ich würde diese Bildchen oder was auch immer, nie ins Netz stellen, sei es ein privater Blog, an andere weiterreichen oder anderes. Da dürfte das Urheberrecht zum tragen kommen. Wenn ich es dennoch tun wollte, würde ich herausfinden, wer das Urheberrecht hat, den Urheber fragen, ob ich es verwenden darf und falls der zustimmt, dann erst veröffentlichen - IMMER mit Angabe des Urhebers dabei, nie ohne! Es kann auch sein, daß der Urheber für meine Veröffentlichung eine Gebühr verlangt, die ich dann entrichten müßte - vor Veröffentlichung.

Gruß,
Cantate

Hallo,

ich es verwenden darf und falls der zustimmt, dann erst
veröffentlichen - IMMER mit Angabe des Urhebers dabei, nie
ohne!

ich bin ja schon ein paar Jährchen im Internet unterwegs, kann mich aber nicht erinnern jemals neben Gif´s Angaben über den Urheber gesehen zu haben…

Wozu sollte das auch gut sein?

Gruß

S.J.

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Wozu sollte das auch gut sein?

Es gibt Lizenzarten, bei denen die freie Benutzung erlaubt ist, aber nur unter namentlicher Angabe / Würdigung des Urhebers. Die Aussage ist also zu pauschal, aber für bestimmte Fälle ggf. richtig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Creative_commons#Die_se…

Hallo,

ich es verwenden darf und falls der zustimmt, dann erst
veröffentlichen - IMMER mit Angabe des Urhebers dabei, nie
ohne!

ich bin ja schon ein paar Jährchen im Internet unterwegs, kann
mich aber nicht erinnern jemals neben Gif´s Angaben über den
Urheber gesehen zu haben…
Wozu sollte das auch gut sein?

Wenn bei der Quelle ausdrücklich angegeben wird, daß sie uneingeschränkt genutzt und auch weiter veröffentlicht werden bzw. vertrieben werden können, kann man sie frei verwenden. Doch sollte man sich immer vorher vergewissern, daß der Urheber sie wirklich freigegeben hat.

Oft gibt es nur eine eingeschränkte Freigabe, sie kann mit Auflagen verbunden sein. Wenn man diese dann nicht erfüllt, verletzt man das Urheberrecht und kann sich ganz schön in die Nesseln setzen.

Siehe auch die Beiträge von Herman Schäfer.

Gruß,
Cantate

Also nicht IMMER sondern manchmal
Also nicht IMMER sondern manchmal.

Ich denke, es verwirrt Fragesteller eher, wenn aus Ausnahmen Grundsätzlichkeiten gemacht werden…

Gruß

S.J.

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Also nicht IMMER sondern manchmal.

Ich denke, es verwirrt Fragesteller eher, wenn aus Ausnahmen
Grundsätzlichkeiten gemacht werden…

Nein, denn es gibt sehr viele unterschiedliche Lizenzarten, die alle ihre eigenen Spielregeln haben. Daher ist es auch wichtig, vorher die genauen Lizenzbestimmungen zu erfragen. Eine Namensnennung ist z.B. praktisch nur bei der Creativ Common-Variante gängig, eine BSD-Lizenzart wäre ähnlich, nur „unsichtbarer“, andere unterscheiden klar oder irgendwie so halb zwischen kommerzieller und privater Nutzung usw. usf.
Fazit: Es gibt zig Varianten, fast alles dürfte allerdings irgendwie geschützt sein (eine bestimmte Schöpfungshöhe vorausgesetzt, aber auf diese Spielchen sollte man sich erst besser gar nicht einlassen) und man muss immer erst mal die genauen Lizenzbestimmungen und -bedingungen erfragen.