Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Person A (volljährig) erhält 2 mal kurz hintereinander die letzte Mahnung per Mail von Firma B. Angeblich hat sich A im Internet mit falschen Daten angemeldet und die Dienste genutzt.
B droht damit, wenn nicht gezahlt wird (111 € inkl. Mahngeb.)-erste Mahnung war angeblich bereits im August, ist nie was angekommen-den Fall an Inkassounternehmen abzugeben. Die Anschrift von A wird kostenpflichtig ermittelt. Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug wird gestellt, IP Adresse wird an Ermittlungsbehörden weitergegeben + negativer Krediteintrag. Letztmalige Gelegenheit zur Zahlung wird gegeben innerhalb von 7 Tagen.
Bankverbindung, Informationen zum Sitz der Firma B sind alle bekannt. Im Anhang der Email ist eine Mahnung im pdf-Format, ohne direkte Anrede. Das steht drin:
Cxvxc Cxvcxvx
Cvxcv xcvxc
44444 Xcvxc
Person A hat sich niemals auf dieser Seite angemeldet geschweige denn Dienste in Anspruch genommen. Wie gesagt, die angebliche erste Mahnung kam nicht. Außerdem kam auch nie eine sogenannte Anmeldebestätigung per Mail.
Rein theoretisch sieht es doch für A gut aus oder?
Beweislast liegt bei B?
Besteht die Möglichkeit, dass über W-LAN andere Personen Spielchen getrieben haben, obwohl eine spezielle Verschlüsselung programmiert ist? Und wenn dem so wäre, in wie weit könnte A dafür belangt werden obwohl A nichts dafür kann?
Vielen Dank jetzt shcon mal für eure Ansichten!