Hallo,
ist es eigentlich erlaubt, im Vorgarten (frei zugänglich) eine giftige Pflanze (z. B. Eisenhut) zu haben?
Danke und Gruß
ulla
Hallo,
ist es eigentlich erlaubt, im Vorgarten (frei zugänglich) eine giftige Pflanze (z. B. Eisenhut) zu haben?
Danke und Gruß
ulla
Hallo Ulla
ist es eigentlich erlaubt, im Vorgarten (frei zugänglich) eine
giftige Pflanze (z. B. Eisenhut) zu haben?
Das ist, zumindest für Deutschland, die falsche Fragestellung.
In einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung ist prinzipiell alles erlaubt, was nicht verboten ist. Die Frage muss also lauten, ob es verboten ist, in seinem frei zugänglichen Vorgarten eine giftige Pflanze zu haben.
Und meines Wissens lautet die Antwort darauf: Nein.
Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, das entsprechende Gesetz zu finden, dürfte aber schwer fallen, kann man giftige Pflenzen doch auch in freier Wildbahn antreffen. Es wäre daher wirkungslos, sie in Vorgärten zu verbieten.
Gruß
smalbop
Hallo,
ist es eigentlich erlaubt, im Vorgarten (frei zugänglich) eine
giftige Pflanze (z. B. Eisenhut) zu haben?
ich stimme meinem Vorredner zu, daß es nicht von Staats wegen verboten ist, allerdings ist es nicht unüblich, daß in Eigentumsgemeinschaften, Wohnanlagen, Reihenhäusern usw. die Art der Bepflanzung vorgeschrieben ist bzw. sogar Listen mit den erlaubtn Pflanzen existieren. Allerdings kann man sich darauf natürlich nur berufen, wenn man vertraglich in irgendeiner Form mit dem Landwirt verbunden ist (also bspw. in der Anlage wohnt, Eigentümer ist usw.).
Gruß
C.
Hallo,
ist es eigentlich erlaubt, im Vorgarten (frei zugänglich) eine giftige Pflanze (z. B. Eisenhut) zu haben?
So grundsätzlich sicher nicht, da ja selbst Bohnen ungekocht giftig sind, auch unreife Haselnüsse sollen nicht ohne sein, gerade auch für Kinder.
Daneben sind wohl fast alle alle anderen Pflanzen, gerade etwa die sogenannaten Heilkräuter, giftig, wobei es immer auf die Dosis ankommt.
Bei Eisenhut ist das naturgemäß schon etwas schwieriger, da hier bereits der Kontakt zu ersten Symptomen führen kann. Daher ist es möglicherweise nicht nur eine Frage des Dürfen bzw. Verbietens sondern auch eine der Haftung, falls etwas passiert.
Das Chemikaliengesetz wäre immerhin ein Ansatzpunkt für ein mögliches Verbot bestimmter Planzen im Vorgarten im Sinn des § 18 (1) Nr. 2a.http://www.gesetze-im-internet.de/chemg/__18.html Inwiefern aber eine solche Rechtsverordnung existiert und wie die heißt und/oder ob dass dann auf die Länder übertragen wurde, weiß ich jetzt auch nicht.
Grüße
Hallo!
ist es eigentlich erlaubt, im Vorgarten (frei zugänglich) eine
giftige Pflanze (z. B. Eisenhut) zu haben?
Natürlich ist es erlaubt. Es gibt ganz sicher keine Vorschrift, dass in Vorgärten nur Essbares wachsen darf. Wer einen eigenen Vorgarten als alleiniger Eigentümer besitzt (nicht an Vorschriften irgendwelcher Eigentümergemeinschaften gebunden ist, die bei jedem Wildkraut sogleich mit Unkrautvernichter anrücken), darf seinen Vorgarten sogar einfach der Natur überlassen. Und die lässt ganze Giftcocktails von Herbstzeitlose, alle möglichen Pilze, Maiglöckchen bis zu Wegerichgewächsen und Eisenhut sprießen.
Außerdem: Was heißt schon „giftig“? Erst die Dosis macht das Gift. Was für den einen eine Giftpflanze, ist für den anderen eine Heilpflanze.
Gruß
Wolfgang
Hallo und danke für eure Antworten.
Angenommen, der Vorgarten gehöre nun doch zu einer Eigentümergemeinschaft und diese hätte in Ihrer Gartenordnung folgendes festgeschrieben:
Durch die Bepflanzungen darf keine Gefährdung Dritter stattfinden.
Was ist dann eine Gefährdung Dritter?
Wäre als Gefährdung schon eine Allergieauslösung zu sehen? Dies würde nahezu alle Blütenpflanzen ausschließen. Oder eben nur essbare Pflanzen akzeptieren. Aber Brombeeren gingen auch nicht wegen der Dornen usw.
Oder könnte man hier zwischen aktiver und passiver Gefährdung (also ohne Zutun des Gefährdeten) unterscheiden?
Danke und Gruß
ulla
Hallo,
wenn das der O-Ton aus der Gartenordnung ist, würde ich das so (aktiv passiv) interpretieren, ja.
Mir kommt das Zitat überdies aus der einen oder anderen „Ordnungsbehördlichen Straßensatzung“ bekannt vor, die einige Städte und Gemeinden unter diesem oder ähnlichem Namen erlassen, um eine Gefährdung durch (die Neuanpflanzung) extrem stichverletzungsanfälliger Pflanzen (zB Weissdorn) oder durch die Errichtung bestimmter Zaunanlagen (zB Stacheldraht) an Gehwegen oder „Spielstraßen“ zu verbieten. Das unbeabsichtigte Hineinfallen dürfte da nach dem allgemeinen Lebensrisiko wohl weit wahrscheinlicher sein, als der Verzehr.
Da wie schon ausgeführt, ein Großteil des gewöhnlichen Gartenmarktsortiments bei Verzehr (mitunter extrem) giftig sein kann (wie zB Efeu, Oleander oder „Goldregen“), halte ich alles andere für relativ übertrieben (freiwillige Vereinbarungen 'mal ausgenommen). Man bringt seinem Kind ja auch besser bei Zeiten bei, nicht an Abgasendtöpfen von Autos „rumzulutschen“ 
Gruß vom
Schnabel
Hallo!
Angenommen, der Vorgarten gehöre nun doch zu einer
Eigentümergemeinschaft und diese hätte in Ihrer Gartenordnung
folgendes festgeschrieben:Durch die Bepflanzungen darf keine Gefährdung Dritter stattfinden.
Was ist dann eine Gefährdung Dritter?
Wäre als Gefährdung schon eine Allergieauslösung zu sehen?
Solche Auslegung hätte bei einem vor Gericht ausgetragenen Streit nach meiner Einschätzung keinen Bestand. Man müsste nämlich jeglichen Pollenflug verhindert, die Gegend also irgendwie versiegeln, asphaltieren oder betonieren.
Unser natürliches Lebensumfeld ist voller giftiger und/oder allergieauslösender Pflanzen. Eine Regelung, die solche Pflanzen in einem Vorgarten verbietet, würde automatisch bedeuten, dass man zahllose Wildkräuter, die sich von ganz alleine ansiedeln, sofort zu beseitigen hätte. Solchen Regelungen sagte ich voraus, dass sie im Streitfall gekippt würden. Abgesehen davon wären sie schlichtweg undurchführbar, es sei denn, man asphaltiert den Vorgarten und fegt ihn täglich ab. Sonst gelangt womöglich mit Vogelkacke ein Samenkorn in den Staub und ein Kräuterchen setzt sich fest … entsetzlich!
Gruß
Wolfgang (der bei Nachbarn mit solchen Ansinnen das Kriegsbeil ausgraben würde)
Moin,
ist es eigentlich erlaubt, im Vorgarten (frei zugänglich) eine
giftige Pflanze (z. B. Eisenhut) zu haben?
was ist giftig?!
Wie Du schon erfahren hast, gibt es nur wenige Pflanzen, die nicht giftig sind und auch auf Gras reagieren einige Zeitgenossen ziemlich allergisch.
Da bleibt am Ende nur Beton grün angemalt übrig und selbst dann kriegst Du Ärger, weil jemand, der darauf ausrutscht und sich das Knie aufschürft Dir einen Strick daraus dreht.
Gandalf
Hallo,
Durch die Bepflanzungen darf keine Gefährdung Dritter stattfinden.
damit ist dann wohl eher so etwas gemeint:
http://www.google.de/imgres?q=menschenfressende+pfla…
Zum zitierten Text: der scheint mir von einem Stümper geschrieben worden zu sein. Prinzipiell darf (logischerweise) von etwas, das der Öffentlichkeit frei zugänglich ist, keine vermeidbare Gefährdung ausgehen.
Regelungsbedarf ist insofern nicht vorhanden. Normalerweise geht es bei derartigen Formulierungen darum, wem die Verkehrssicherheit obliegt - aber selbst das muß man nicht regeln, weil die derjenige zu gewährleisten hat, der die Benutzung eines Grundstücks zuläßt.
Von Vegetation geht im allgemeinen keine Gefahr aus, wenn man von der afrikanischen Killerkiefer und dem heftig zutretenden Frauenschuh absieht.
Gruß
Christian