Giftköderwarnung erlaubt?

Ich sehe das Problem woanders:

Nehmen wir an, es sei erlaubt, solche Schilder aufzustellen, es ist aber sicher nicht erlaubt, Giftköder auszulegen. Das Schild impliziert das aber, und es gibt gewiss ne Menge Anrufe beim Ordnungsamt und/oder Polizei, wo erboste Hundebesitzer die vermeintlich verbotene Handlung anzeigen.

Hier in Berlin wird ja immer wieder Giftköder ausgelegt (von befugten Personen) und entsprechende Schilder angebracht. Auf den Schildern stehen neben Datum und Befugtem auch noch der Wirkstoff und Kozentration, das Gegenmittel und die Giftnotrufnummer.

Lutzie

Hallo,

eine Anzeige ist das adäquate Mittel für einen Ladendiebstahl (Zweck-Mittel-Relation).

Ob ein Giftköder oder die Drohung damit das adäquate Mittel von Grundstückseigentümern gegen Hundebesitzer ist, deren Hunde das Grundstück als Toilette oder Auslauffläche nutzen möchten, steht auf einem anderen Blatt.

Aber wie auch immer, macht man halt eine Anzeige gegen Unbekannt und lässt die Staatsanwaltschaft diese schwierige Frage klären :smile:

VG
EK

Hallo EK,

wird nicht bei ähnlichen Warnschildern wie „Vorsicht,
Schusswaffengebrauch“ in der Literatur über Nötigung (Drohung
mit einem empfindlichen Übel) philosophiert und dann bei der
Frage der Rechtswidrigkeit abgewogen, ob man auf „seinem“
Grund nicht aufstellen kann was man will oder ob solche
Warnungen nicht unverhältnismäßig sind?

Meines Wissens nach stehen die Schilder „Vorsicht,
Schusswaffengebrauch“ an jeder militärischen Anlage. Und da ist es keine Nötigung, sondern die Androhung einer möglichen Folge, nämlich die eines schmnerzhaften Loches im eigenen Körper. Mit dem Giftwarnschild wird aber keine Drohung ausgesprochen, sondern nur auf etwas hingewiesen. Der Wahrheitsgehalt dürfte dabei nur untergeordnet sein, zumal es sich bei Giftködern um alles mögliche, vielleicht nur um Ameisengiftköder handeln könnte.

Gruss

Iru

Hi EK,

Aber wie auch immer, macht man halt eine Anzeige gegen
Unbekannt und lässt die Staatsanwaltschaft diese schwierige
Frage klären :smile:

Ich denke der wird (im Normalfall - vor Gericht und auf See ist man ja bekanntermaßen in Gottes Hand) diese Frage auch im Rahmen des mangelnden öffentlichen Interesses zu den Akten legen.

Gruß

Anwar