Giftköderwarnung erlaubt?

Hallo,

mal angenommen jemand möchte auf seiner Wiese Schilder aufstellen, auf denen steht: „Achtung Giftköder, bitte leinen Sie Ihre Hunde an!“ Oder so ähnlich. Ist das erlaubt?

Liebe Grüße,
Liz

Warum sollte das nicht erlaubt sein?
Der Hundebesitzer soll doch froh sein, wenn er gewarnt wird.

Der Hundebesitzer soll doch froh sein, wenn er gewarnt wird.

Und es könnte nicht sein, daß das Auslegen von Giftködern verboten ist?

Gruß
Tina

Guten Morgen!

Die Frage war, ob es erlaubt ist, Schilder aufzustellen.

1 Like

Guten Morgen!

Die Frage war, ob es erlaubt ist, Schilder aufzustellen.

Hi,

von der UP ja. Aber ich war mir nach diesem Satz:

Der Hundebesitzer soll doch froh sein, wenn er gewarnt wird.

nicht sicher, ob die Antwortende das auch so verstanden hat.

Gruß
Tina

Hallo,

mal angenommen jemand möchte auf seiner Wiese Schilder
aufstellen, auf denen steht: „Achtung Giftköder, bitte leinen
Sie Ihre Hunde an!“ Oder so ähnlich. Ist das erlaubt?

Liebe Grüße,
Liz

Hallo,

ich denke nicht, dass „Jemand“ Giftköder und/oder Warnschilder aufstellen darf. Ich denke, dieser Jemand muss besondere Qualifikationen und Befugnisse haben, so dass man dann schon von Erlaubnis reden kann.

Nicolle

Hallo Tina

Die Frage war, ob es erlaubt ist, Schilder aufzustellen.

von der UP ja. Aber ich war mir nach diesem Satz:
Der Hundebesitzer soll doch froh sein, wenn er gewarnt wird.
nicht sicher, ob die Antwortende das auch so verstanden hat.

Und ich war mir nach der ersten Antwort sicher, dass die Antwortende das genau so und nur so verstanden und beantwortet hatte, dass eigentlich niemand etwas gegen das Aufstellen von Warnschildern beliebigen Inhalts auf Privatgelände haben kann. (Und zwar ganz gleich, ob sie den Tatsachen entsprechen oder nur ein Fake sind, um Herrchen davon abzuhalten, den Köter das Grundstück vollkacken zu lassen.)

Allein du hast dann das Thema Warnschilder aufstellen mit dem Thema Giftköder auslegen vermengt.

Gruß
smalbop

Hallo,

mal angenommen jemand möchte auf seiner Wiese Schilder
aufstellen, auf denen steht: „Achtung Giftköder, bitte leinen
Sie Ihre Hunde an!“ Oder so ähnlich. Ist das erlaubt?

Solche Schilder kann man m.E. aufstellen, wenn einem die Wiese gehört.
Man darf aber mit Sicherheit selbst keine Giftköder (ohne einen Schutzkäfig) auslegen, da auch Kinder und Nutztiere/Haustiere das Gift aufnehmen könnten.

Giftköder zum Vergiften von Tieren (außer vom OA verordnete Massnahmen)
sind m.E. verboten.

Gruß:
Manni

Die Frage war, ob es erlaubt ist, Schilder aufzustellen.

von der UP ja. Aber ich war mir nach diesem Satz:
Der Hundebesitzer soll doch froh sein, wenn er gewarnt wird.
nicht sicher, ob die Antwortende das auch so verstanden hat.

Und ich war mir nach der ersten Antwort sicher, dass die
Antwortende das genau so und nur so verstanden und beantwortet
hatte, dass eigentlich niemand etwas gegen das Aufstellen von
Warnschildern beliebigen Inhalts auf Privatgelände haben kann.
(Und zwar ganz gleich, ob sie den Tatsachen entsprechen oder
nur ein Fake sind, um Herrchen davon abzuhalten, den Köter das
Grundstück vollkacken zu lassen.)

Hi,

das ist schön für Dich, ich war mir aber nicht sicher.

Allein du hast dann das Thema Warnschilder aufstellen mit dem
Thema Giftköder auslegen vermengt.

Und Du bist Dir ganz sicher, das Du für das ganze Forum sicherstellen kannst, das alle außer mir, es so verstanden haben wie Du?

Wow!

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum Du Dich jetzt einmischt, wo doch bereits alles gesagt wurde.

Ich war mir nicht sicher, wie die Antwort gemeint war, habe deshalb eine Frage gestellt und eine Antwort von wwf bekommen. Was bringt es dem Forum, wenn Du jetzt explizit nocheinmal schreibst, wie es (aus Deiner Sicht) gemeint war? Bist Du Hellseher? Oder Bist Du derjenige, der Mitusern vorschreibt, wie sie etwas zu verstehen haben?

Gruß
Tina

das ist schön für Dich, ich war mir aber nicht sicher.

Schön für dich, ich habe ja ebenfalls nur gesagt, was mein Eindruck war.

Allein du hast dann das Thema Warnschilder aufstellen mit dem
Thema Giftköder auslegen vermengt.

Und Du bist Dir ganz sicher, das Du für das ganze Forum
sicherstellen kannst, das alle außer mir, es so verstanden
haben wie Du?

Nein, aber alle außer Dir hatten, jedenfalls bis zu jenem Zeitpunkt, die Frage in derselben Weise verstanden.

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht, warum Du Dich jetzt

einmischt, wo doch bereits alles gesagt wurde.

Das habe ich mich bei Deinem ersten Beitrag auch bereits gefragt.

Ich war mir nicht sicher, wie die Antwort gemeint war, habe
deshalb eine Frage gestellt und eine Antwort von wwf bekommen.
Was bringt es dem Forum, wenn Du jetzt explizit nocheinmal
schreibst, wie es (aus Deiner Sicht) gemeint war?

Nicht nur aus meiner Sicht.

Bist Du
Hellseher? Oder Bist Du derjenige, der Mitusern vorschreibt,
wie sie etwas zu verstehen haben?

Nö, Du kannst die Dinge missverstehen, wie Du willst. Aber es anschließend so herumzudrehen, dass nicht man selbst etwas verwechselt, sondern angeblich eine Mituserin Grund zur Verwirrung gegeben hat, reizte mich halt zum Widerspruch.

Gruß
smalbop

Nein, aber alle außer Dir hatten, jedenfalls bis zu jenem
Zeitpunkt, die Frage in derselben Weise verstanden.

Und das weißt Du woher? Ich zitiere nochmals den Satz, der mich stutzig machte:

Der Hundebesitzer soll doch froh sein, wenn er gewarnt wird.

Worüber sollte der Hundebesitzer froh sein, daß er gewarnt wurde, wenn kein Giftköder ausgelegt wurde?

Zumindest diejenigen, die nach mir noch schrieben, scheinen sich auch nicht 100% sicher zu sein.

Das habe ich mich bei Deinem ersten Beitrag auch bereits
gefragt.

Ich habe es so verstanden, daß der Hundebesitzer froh sein soll, daß man ihn davor warnt, wenn Giftköder ausgelegt werden. Meine Frage bezog sich darauf, ob man überhaupt einfach so Giftköder auslegen darf. In meinen Augen besteht da durchaus ein Zusammenhang.

Nicht nur aus meiner Sicht.

Jawoll Herr Forumspolizist.

Nö, Du kannst die Dinge missverstehen, wie Du willst. Aber es
anschließend so herumzudrehen, dass nicht man selbst etwas
verwechselt, sondern angeblich eine Mituserin Grund zur
Verwirrung gegeben hat, reizte mich halt zum Widerspruch.

Dir geht es gut ja? Der Satz war auch anders zu verstehen, ganz eindeutig. Zumindest jeder meiner mit hier arbeitenden Kollegen hat ihn auch so verstanden, wie ich. Und nu?

Gruß
Tina
*genervt*

Hallo,

Ich denke, dieser Jemand muss besondere Qualifikationen und Befugnisse haben, so dass man dann schon von Erlaubnis reden kann.

hmm… du meinst also eine Schilderaufstellqualifikation und eine Schilderaufstellberechtigung?

Meinst du nicht, dass das etwas weit hergeholt ist? Solange die Aufstellung von Schildern nicht in die Rechte anderer eingreift oder diese verletzt, kann man aufstellen was man will. Und bei so einem Warnschild sehe ich eigentlich nichts, was gegen eine Aufstellung spricht.

Gruss

Iru

1 Like

Hallo Liz,

bevor die Diskussion ausufert:

Dreht es sich ausschließlich um die Aufstellung von Schildern oder um das Auslegen von Giftködern?

Gruss

Iru

Worüber sollte der Hundebesitzer froh sein, daß er gewarnt
wurde, wenn kein Giftköder ausgelegt wurde?

Es ist für die Freude des Hundebesitzers, über ausgelegte Giftköder gewarnt zu werden, keineswegs nötig, dass tatsächlich Giftköder vorhanden sind. Vielleicht aus dem Grund geht die Ursprungsfrage auch überhaupt nicht in diese Richtung. Ich dachte, das rübergebracht zu haben.

Zumindest diejenigen, die nach mir noch schrieben, scheinen
sich auch nicht 100% sicher zu sein.

Daher mein Einschub „bis zu diesem Zeitpunkt“. Ich habe nie behauptet, dass Du allein bleiben würdest.

Ich habe es so verstanden, daß der Hundebesitzer froh sein
soll, daß man ihn davor warnt, wenn Giftköder ausgelegt
werden. Meine Frage bezog sich darauf, ob man überhaupt
einfach so Giftköder auslegen darf. In meinen Augen besteht da
durchaus ein Zusammenhang.

Naja, wenn Dein Beitrag als weitergehende Frage gemeint war, kannst Du natürlich Zusammenhänge sehen, soviel Du willst…ich dachte halt immer, Du hättest etwas zum Thema des UP verfasst.

Jawoll Herr Forumspolizist.

Geschenkt.

Dir geht es gut ja? Der Satz war auch anders zu verstehen,
ganz eindeutig. Zumindest jeder meiner mit hier arbeitenden
Kollegen hat ihn auch so verstanden, wie ich. Und nu?

Und nu? Ist ja beruhigend, dass es auch in Zeiten der Wirtschaftskrise noch Jobs gibt, in denen man sich sogar im Team mit Internetforen beschäftigen kann.

Gruß
smalbop
*amüsiert*

Worüber sollte der Hundebesitzer froh sein, daß er gewarnt
wurde, wenn kein Giftköder ausgelegt wurde?

Es ist für die Freude des Hundebesitzers, über ausgelegte
Giftköder gewarnt zu werden, keineswegs nötig, dass
tatsächlich Giftköder vorhanden sind.

Hä?

Vielleicht aus dem Grund
geht die Ursprungsfrage auch überhaupt nicht in diese
Richtung. Ich dachte, das rübergebracht zu haben.

Ich habe nicht auf das Post des UP geantwortet.

Zumindest diejenigen, die nach mir noch schrieben, scheinen
sich auch nicht 100% sicher zu sein.

Daher mein Einschub „bis zu diesem Zeitpunkt“. Ich habe nie
behauptet, dass Du allein bleiben würdest.

Schriebst Du nicht was von „alle“?

Naja, wenn Dein Beitrag als weitergehende Frage gemeint war,
kannst Du natürlich Zusammenhänge sehen, soviel Du
willst…ich dachte halt immer, Du hättest etwas zum Thema des
UP verfasst.

Ich habe eine Frage auf eine Antwort gestellt, schwer zu verstehen, ja?

Ist ja beruhigend, dass es auch in Zeiten der
Wirtschaftskrise noch Jobs gibt, in denen man sich sogar im
Team mit Internetforen beschäftigen kann.

Tja, wer kann der kann.

Hallo,

so wie ich es geschrieben habe, geht es nur um das Aufstellen von Warnschildern. So wie ich es bis hierhin verstanden habe, ist das wohl erlaubt?

LG, Liz

Hallo,

wird nicht bei ähnlichen Warnschildern wie „Vorsicht, Schusswaffengebrauch“ in der Literatur über Nötigung (Drohung mit einem empfindlichen Übel) philosophiert und dann bei der Frage der Rechtswidrigkeit abgewogen, ob man auf „seinem“ Grund nicht aufstellen kann was man will oder ob solche Warnungen nicht unverhältnismäßig sind?

Aber wie auch immer. Ein Fall von Verurteilung ist mir nicht bekannt.

VG
EK

Ich hab da auch nichts gefunden, abgesehen von einer behördlichen Anordnung in Grossbritannien das Schild „Hund wird mit Zeugen Jehovas gefüttert“ abzuhängen in 2006. :wink:

Allerdings sollte sich der Schilderaufsteller schon mal drauf einstellen, dass er Post von einer Behörde bekommen kann, weiol jemand auf die Idee kommt, dass tatsächlich Giftköder ausgelegt seien…

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Hallo,

so wie ich es geschrieben habe, geht es nur um das Aufstellen
von Warnschildern. So wie ich es bis hierhin verstanden habe,
ist das wohl erlaubt?

IANAL. Ich halte es für möglich, dass es erlaubt ist, andererseits weiss ich nicht, ob Leute, die tatsächlich Giftköder auslegen dies vorher irgendwo beantragen müssen. In dem Fall würde sich dann das Ordnungsamt zu Recht wundern, dass keine Erlaubnis für diese (nicht existenten) Giftköder vorliegt und das kann dann alle möglichen Folgen haben (zumindest wohl die, dass das Ordnungsamt auf dem Entfernen der Schilder besteht).

Gruß

Anwar

wird nicht bei ähnlichen Warnschildern wie „Vorsicht,
Schusswaffengebrauch“ in der Literatur über Nötigung (Drohung
mit einem empfindlichen Übel) philosophiert

IANAL, aber sicherlich nur, wenn das Übel widerrechtlich angedroht wird. Sonst würden Schilder wie „Ladendiebe werden zur Anzeige gebracht“ auch darunter fallen.

Gruß

Anwar