Hallo,
folgender fiktiver Fall:
A schüttet B irgendetwas (in dem Fall KCN, damit es schön klischeehaft
bleibt) in sein Getränk. B bemerkt dies und tauscht dann in einem
unbeobachteten Moment die Getränke aus. Nachdem nun A „sein“ Getränk
getrunken hat verstirbt er.
Gehen wir mal davon aus das B nicht wusste was A in sein Getränk gegeben
hat, wie wäre B zu bestrafen?
Gruss
Hallo,
er wird vermutlich zunächst dem Wirt beide Getränke zahlen müssen. Danach wird anhand der Fingerabdrücke festgestellt, dass er dem A etwas ins Glas geschüttet hat und B geht wegen Mord ins Gefängnis, da ihm niemand glaubt, dass er die Gläser ausgetauscht hat.
Gruss
Iru
Nunja, dann muss sich B aber große Mühe gegeben haben keine
Spuren des Cyankali irgendwo an seiner Kleidung (Fläschchen oder so)
hinterlassen zu haben.
Und im Zweifel hängt da eine Überwachungskamera …
Gruss
Hallo!
Die obligatorische Spaß-Antwort hast Du ja schon enthalten, gehen wir also dann mal in die rechtliche Würdigung über…
Gehen wir mal davon aus das B nicht wusste was A in sein
Getränk gegeben
hat, wie wäre B zu bestrafen?
Das hängt von seinem Vorsatz ab. Wenn B dem A einen Giftmord zutraut, dann wird er wohl auch für möglich halten und billigend in Kauf nehmen (=> vorsätzlich handeln), dass der A an dem Drink sterben kann. Dann ist es Mord (wegen Heimtücke, der A war ja arglos), ansonsten und wohl in jedem Fall mindestens gefährliche Körperverletzung.