Hallo,
angenommen ein Händler will z.B. Rattengift importieren und verkaufen.
Hierfür muss er die Verpackungen natürlich dementsprechend kennzeichnen.
Was muss er noch beachten, damit er überhaupt damit handeln darf?
Was benötigt der Händler, wenn er die Substanz in kleinere Verpackungseinheiten umfüllen will?
Hallo,
genau kenn ich mich da leider nicht aus.
Hallo Markus,
zunächst mal zum Verkauf innerhalb Deutschlands. Hierfür brauchst Du einen Giftschein (kann man z.B. als Drogist erwerben) und darfst dann die Gifte nur an Dir bekannte zuverlässige Personen weiterverkaufen. Jeder Verkauf muß in ein Giftbuch/ Giftabgabeschein mit den entsprechenden Angaben zur Person und zur Zuverlässigkeit eingetragen werden.
Zum Import von Giften kenne ich mich nicht im Detail aus. Ich fürchte aber, das wird ziemlich schwierig und man muß gegenüber dem Zoll sicherlich einiges erklären. Vielleicht mal beim Zoll nachfragen.
Viele Grüße
M. Weber
Viele