Gilera Runner 125 FX Bj.99 anmelden nur mit ZB 1?

Hallo,
hab seit Dienstag folgendes Problem:
hab mir einen Gilera 125 Roller gekauft (nicht gedrosselt).
Der Verkäufer hat mir nur die Zulassungsbescheinigung 1, TÜV Prüfbericht und die letzte Werkstattrechnung mitgegeben und mir versichert, dass dies die einzigen Unterlagen sind. Da ich noch nie eine 125er hatte und dies von meinen Autos her kenne, hab ich nach dem Fahrzeugbrief gefragt. Daraufhin hat er mir versichert, dass diese ZB 1 alles ist und diese Roller bis 125 cm³ keinen Fahrzeugbrief haben.
Der Verkäufer machte einen seriösen und korrekten Eindruck.

Am Freitag wollte ich den Roller anmelden und da schickt mich der „nette“ Mitarbeiter wieder weg, mit der Bemerkung: „Ohne die Allgemeine Betriebserlaubnis können sie den Roller nicht anmelden.“
Hab den Verkäufer nochmal angerufen und der sagt, es gibt außer der Zulassungsbescheinigung 1 (Fahrzeugschein) keine Unterlagen.
Komm mir vera… vor. Von wem, weiß ich noch nicht.

Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Moin!

Ein 125er Roller braucht die ZBI und einen Auszug aus der allgemeinen Betriebserlaubnis, im allgemeinen nur „Betriebserlaubnis“ genannt. Dieser Auszug erfüllt zulassungsrechtlich ähnliche Funktionen wie der Brief bzw ZBII. Die gewünschte Betriebserlaubnis gibt’s beim Hersteller (bis 50 ccm) oder TÜV/Dekra. Für meine MZ hat’s die Dekra ausgestellt. Erschwerend kam bei mir noch hinzu, dass sie von ursprünglich 150 auf 125 ccm ungetragen wurde.
Schließ dich mal mit nem Prüfverein in deiner Nähe kurz, die sollten Näheres dazu wissen :wink: Kostenmässig wird’s auf ca 70…100 € für das Schriftstück rauslaufen.

Gruß

Mutschy