Hallo,
nehmen wir mal an, Herr X arbeitet in einer Zweigstelle eines deutschen mittelständsichen Unternehmens. Die Niederlassung wird von einem Deutschen mit GUS-Migrationshintergrund geleitet. Dieser hat weitgehende Vollmachten, darf MA zwar nicht selbst einstellen, ausstellen, abmahnen etc., die Zentrale kümmert sich aber nicht weiter und nickt alles ab. In der Filiale sollen nun etwa 70 Mitarbeiter beschäftigt sein. Bis auf Herrn X, der gebürtiger Deutscher ist, handelt es sich ausschließlich um Kollegen, die aus den früheren GUS-Staaten stammen. Dies ist nicht branchenüblich, in der Branche werden zwar überdurchschnittlich viele Ausländer beschäftigt, aber eben „gemischt“, also eben auch Leute aus anderen Herkunftsländern.
Nehmen wir nun an, Herr X wird bei der Verteilung der Dienste, Genehmigung von Urlaubstagen (z.B. 4 x Urlaubsantrag abgegeben, 4 x ist der angeblich weggekommen…) usw. fortgesetzt eklatant benachteiligt und könnte dies auch beweisen. Beschwerden beim Vorgesetzten bringen nix, Herr X könnte ja kündigen, wenn ihm was nicht passt. Es gibt deutschfeindliche Äußerungen seitens der Kollegen und des Vorgesetzten, aber beweisen kann Herr X das natürlich nicht. Es gibt keinen Betriebsrat, die Zentrale kümmert sich auch nicht.
Wäre Herr X kein Deutscher, wäre die Sache klar: AGG greift wegen seiner Herkunft. Aber so? Kann der da was machen? Kündigen ist nicht wirklich eine Alternative…
Und jetzt bitte keine politisch-moralische Diskussion, sondern eine eher juristisch angehauchte…
Dank’ euch schön…