Hallo,also wir fragen uns ob man Arbeitslosen und Krankenversicherungen,bei einen Privatkredit abgeschlossen als Sonderausgaben bei der Steuer absetzen kann.Sollte es möglich sein welcher Paragraph regelt das?Danke
Bienen sind krankenversichert? Interessant.
Hallo,
ich habe die Frage nicht verstanden - bitte etwas genauer formulieren - was hat Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung mit einem Kredit zu tun ?.
Gruss
Czauderna
Servus,
ja, diese Vorsorgeaufwendungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben abziehbar. Nicht erschrecken, wenn Du die Quelle dazu liest: Es geht um § 10 EStG.
Für Beiträge zu privaten Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit gilt aber ein Höchstbetrag, der in der Regel mit dem, was man eh schon hat, bereits ausgeschöpft ist.
Für Beiträge zu einer besonderen Krankenversicherung, mit der ein Kredit abgesichert werden soll (???), kommt es darauf an, wie sich diese von der ohnehin vorhandenen KV unterscheidet. Es ist wenig wahrscheinlich, dass da was abziehbar ist. Einzelheiten gerne, wenn Du schreibst, was genau diese Zusatz-KV macht.
Schöne Grüße
MM
Es geht sicherlich um die Prämie für eine Kreditausfallversicherung, wenn man arbeitslos oder krank wird.
Die Risikolebensversicherungsprämie für eine Kreditausfallversicherung wäre z. B. als sonstiger Versicherungsaufwand in Zeile 50 der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.