Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht. Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?
Nein, hier gilt es nicht.
Das generelle Rückgaberecht gilt nur bei s.g. Haustürgeschäften (wo man evtl. von einem gewieften Verkäufer überrumpelt wurde), wenn es der Verkäufer von sich aus freiwillig anbietet oder bei Käufen, wo man das Produkt nicht tatsächlich anfassen kann (Kataloge, Internet, Tv-Shopping usw)
Wer an einem markt etwas kauft, der kann das Produkt ja auch berühren und testen. Dieser Kauf ist danach abgeschlossen. - Übrigens sollte die Ware einen Mangel aufweisen, so gibt es weitere Möglichkeiten.
Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?
Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?
Leider kann ich da nicht weiterhelfen…
Das Rückgaberecht gilt bei Haustürgeschäften und Fernabsatzverträgen (§ 357 BGB). Ist beides an einem Marktstand nur schwer vorstellbar
Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?
Nein, da du an den Händler herantrittst - außer Du hast es vereinbart!!
Gruß O.
Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?
Hallo nmeier_alexandra,
zunächst, ich bin keine Rechtsanwältin oder in ähnlichem Beruf tätig. Ich habe nur während des BWL-Studiums ein wenig BGB-Recht belegt.
Meines Erachtens gilt kein 14 tägiges Rückgaberecht.
Dieses Recht gilt nur nur für Waren, die Du virtuell im Internet gekauft hast und erst nach Empfang richtig beurteilen kannst, ob diese den Beschreibungen und Qualitäten im Internet entsprechen.
Die Ausnahme ist auch hier, wenn Du z.B. etwas bei e-bay ersteigert hast und dann vor Ort die Ware abholst.
Dann kannst Du sie ja auch ausführlich begutachten.
Ich gehe davon aus, dass Du etwas auf einem Markt (Straßenmarkt) gekauft hast.
Hast Du es bei einem Händler gekauft (also nicht Privatperson) gilt das normale BGB.
Das bedeutet, wenn die Ware tatsächlichen einen MANGEL (der Mangel muss aber tatsächlich bestehen, wenn Dir die Ware jetzt nicht mehr gefällt, ist das kein Mangel) aufweist, den Du zunächst nicht erkennen konntest oder der sich vielleicht aus dem Gebrauch ergibt hat man folgende Möglichkeiten
Wandlung (Rückgängigmachung)
Umtausch
Minderung (vom Kaufpreis)
Schadenersatz (nur in speziellen Fällen)
So meine persönliche, ganz private Auffassung.
Wie schon gesagt, das Fernabsatzgesetz gilt für den Fernabsatz. Am Marktstand findet kein Fernabsatz statt sondern stationärer Handel.
Ich hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben.
Sonst kannst Du Dich nochmals melden.
Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?
Hallo,
Nein ich denke dort gilt es nicht,da der Gesetzgeber ja zu Grunde legte,dass man bei einem Anruf oder Haustürgeschäft oder auch wenn man auf der Straße etwas „angedreht“ bekommt, spontan entscheidet und in Ruhe und ohne den „Überfall“ anders entschieden hätte,das fehlt hier. Man geht ja zum Markt um dort etwas zu kaufen und geht selbst an den Stand.
Und durch die Entfernung eben auch FERNabsatzgeschäft,das fällt an der Stelle aus.
Unterstützend dazu eine Aufzählung:http://www.suedwestweb-berlin.de/struktur/v0118/s011…
abgeleitet aus § 312 d BGB.
LG
Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?
Hallo,
bin kein Experte auf diesem Gebiet. Vermutlich vom Gesetzgeber her ja, ich denke aber, dass das in der Realität anders aussieht. Gibt es einen Kassenbeleg, ist die Sache klar. Da es aber bei den meißten „Marktbuden“ selbigen nicht gibt, wird das zu Problemen führen. Aber wie gesagt, das ist nur eine Vermutung meinerseits!
Hallo,
aus rechtlicher Sicht kann ich das leider nicht beantworten.
Ich habe es aber zumindest schon geschafft, dass mir etwas umgetauscht wurde. Ist aber dann wohl eher eine Frage von Kulanz, weil man ja keinen Beleg hat.
Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.
Viele Grüße
Beethoven1
Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?
Guten Tag, es tut mir leid. Mit einer sachkundigen Auskunft kann ich leider nicht weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Kockrick
Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?
Soweit ich weiss,gilt das generell, nur solltest du dazu aber auch wissen, wohin du dich wenden kannst, also die adresse des Händlers kennen.
Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Sinn des 14-tägigen Rückgaberechts ist, dass der Käufer sich persönlich durch direkte Ansicht und eigenes Handling überzeugen kann, ob die Ware seinen Vorstellungen entspricht. Diese Möglichkeit hat der Kunde auf Märkten. Es bedarf also keines Rückgaberechts.
Gilt beim Kauf an Marktständen ein 14 tägiges Rückgaberecht.
Ähnlich dem wie es mal das Fernabsatzgesetz vorsah?