Hallo
Wie sich der Gesetzgeber sich das im Einzelnen bei
sogenannten Schönheitsrenovierungen vorstellt, hat er einfach
mal offengelassen.
Die Gerichte müßen eben auch noch etwas Geld „verdienen“
dürfen.
unsinn. zur zeit der entstehung des bgb war das problem
weitgehend unbekannt bzw. der schwerpunkt der fassung lag auf
der kodifizierung des uneinheitlichen rechts und nicht auf
feinheiten im mietrecht.
Genau, damals ging es wohl eher um die Eigentumsverhältnisse.
Das dies unpraktikabel ist merkt fast jeder, nur nicht die
Gesetzesgeber (damals rot/grün).
was hat das mit rot/grün zu tun ?
Die haben das BGB im Mietrecht gründlich verändert, nicht immer zum Besseren. Die Vertragfreiheit wurde in sehr vielen Mietrecht-Gesetzen aufgehoben usw. usf.
diese regelung findet sich schon in § 536 bgb in der fassung
von 1896.
Ja, nur das man sich damal noch nicht so sehr über Schönheitsrenovierungen (SR) auseinandersetzte, weil dies gültig anders vereinbart werden konnte. Im laufe der Zeit hat die Justiz die Ausgestaltung, speziell SR, zum großen Teil übernommen 
im übrigen ist die regelung alles andere als unpraktikabel
und bedarf daher auch nicht einer änderung.
Jeder darf seine Meinung behalten…
…nur, das eine vom M tapezierte Wand im Wohnzimmer bei ungültiger SR Klausel, der VM die SR vornehmen soll ist doch absurd. Nach welchem Standard wäre die dann durchzuführen? Welches Ergebnis einer SR soll eintreten? Wer bestimmt das SR Ergebenis, usw?
Der VM könnte alle 5 Jahre eine SR nach Rauhfaser weiss durchführen, obwohl der M Blümchentapete möchte. Streit wäre vorprogrammiert.
dies deshalb, weil
es unmöglich ist regeln über schönheitsreparaturen zu
kodifizieren und dabei ein abstraktes mindestmaß zu wahren.
Warum sollte dieser Punkt nicht wieder - wirklich frei! - verhandelbar sein, wie früher auch?
Heute gibt so so viele Fallstricke und Ungereimtheiten diesbezüglich.
die ausformulierung einer dispositiven regelung bietet das
maximum an felxibilität und damit die bei weitem beste lösung.
Nur gerade hier bei der SR sind eben soviele Dinge nachträglich von der Justiz geändert worden…das von einer dispositiven Regelung nur noch eine Ruine übrig blieb.
PS: Wer dies (BGB) als Experte nicht kennt, sollte hier nicht
Antworten. Als Frager wäre dies wohl eher durchgegangen.
auch wer die geschichtlichen hintergründe des bgb nicht
kennt, sollte sich nicht dazu äußern…
Punkt 1:
Nur weil man meint, die Geschichte würde einem helfen ein - jetzt -gültiges Gesetz in Frage zu stellen, muß man nicht immer richig liegen.
Punkt 2:
Zur Ausgestaltung eines Gesetzes;
andere Sachverhalte wurden eben zB durch Verordnungen ergänzt, zB HKV.
auch keine Gruß
(Warum so unfreudlich zu mir? Wurde von mir etwas beleidigt?)