Meine Frau war Mitarbeiterin/Pensionärin im öffentlichen Dienst. Wir hatten unsere PKW auf ihren Namen zugelassen und erhielten den B-Tarif. Nun ist meine Frau verstorben und ich selbst bin Rentner und habe wohl Anspruch auf eine 60%-Witwerrente. Habe ich dann weiter Anspruch auf den B-Tarif in KFZ-Haftpflicht bzw. Vollkasko.
diese Frage kann ich leider nicht beantworten, da ich mich mit den Sonderregelungen
für Beamte , bzw. für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht auskenne. Ich empfehle Ihnen diese Frage bei einigen Versicherer direkt zu klären, denn m. W. haben alle Versicherer einen Kfz-Tarif auch für Beamte.
Ich grüsse Sie
H. J.