Hallo,
im Internet ist oftmals vom Bestandschutz die Rede, wonach die Genehmigung für Anlagen, die einmal genehmigt worden sind, nicht wieder entzogen werden kann, wenn neue Richtlinien in Kraft treten.
Gilt das auch für Gas- und Wasserleitungen?
Zum Beispiel sind 2 Doppelhaushälften ( unterschiedliche Eigentümer ) über einen einzigen Sammelanschluss angeschlossen, der zunächst im Keller der ersten Hälfte von außen kommt. Danach kommen ( jeweils für Gas und Wasser ) ca. 5m gemeinsam für beide Häuser genutzte Leitungen. Nach etwa 5m verzweigen die Leitungen und führen in beiden Häusern in einen sehr kleinen, aber zugänglichen Abstellraum. Dort sind die Zähler montiert.
Die Wasserleitung ist jetzt undicht und laut Installateur muss nur ein Stück Wasserrohr gewechselt werden, was relativ preisgünstig ist.
Der Versorger argumentiert aber, das sich Vorschriften geändert hätten, wonach Zähler möglichst nahe am Übergabepunkt zu montieren sind. Jetzt soll die komplette Leitungsführung, Mauerdurchbrüche an anderen Stellen ( weil auch die Verzweigung zum Nachbarn weiter nach vorn rücken muss ) u.s.w. gemacht werden, wodurch sich die Kosten vervierfachen.
Für den Eigentümer entstehen, neben den höheren Kosten, weitere Nachteile.
Zum Beispiel wären die Zähler jetzt nicht mehr in einer kleinen unbenutzten Abstellniesche, sondern in einem als Freizeitraum genutzten Kellerraum. Die Gasleitung wurde erst vor wenigen Jahren modernisiert und auch beim Nachbarhaus ( der ist jetzt stinksauer, weil der Versorger auch auf ihn aufmerksam gemacht wurde ) müsste alles geändert werden.
Wie wären in diesem Fall die Aussichten, wenn man sich an einen Fachanwalt wendet?
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