A hat vor 20 Jahren für einen Mieter gebürgt, der mit einer Wohnungsbaugesellschaft einen Mietvertrag abgeschlossen hat. Die Bürgschaft war Voraussetzung für diesen Vertrag.
10 Jahre später ändern der Mieter und die WOhnungsbaugesellschaft einvernehmlich den Mietvertrag: Anpassung der Renovierungsklausel, die durch Rechtsprechung unwirksam geworden ist.
Bürgt der Bürge A noch für Kosten wegen Renovierung, die mit dem ursprünglichen Vertrag nicht angefallen wären?
die Beantwortung dieser Frage wird wohl eher aus den Bereichen Bürgschaftsrecht bzw. Wohnungsgenossenschaftsrecht möglich sein, aus dem Mietrecht nicht.
Erst mal sollte man dazu aber auch noch die AGB der Wohnbaugenossenschaft studieren, die man sicher mit Unterschrift unter dem Mietvertrag anerkannt hat. Ebenfalls ist eine dort gemachte Änderungen sicherlich mit der Änderung des Mietvertrags anerkannt worden.
Wann und bis wann eine Bürgschaft läuft und welchen Umfang sie hat, wird auch mit Sicherheit eher dort und der Bürgschaftsvereinbarung geregelt sein. Was steht in der Bürgschaft dazu? Was passiert laut dieser Vereinbarung bei Änderungen? Evtl. hätte der Bürge gefragt werden müssen/beteiligt werden müssen und ist deswegen raus?
Aus Mangel an Angaben also nicht zu beantworten und aus dem Mietrecht m.E. auch nicht.
die Beantwortung dieser Frage wird wohl eher aus den Bereichen
Bürgschaftsrecht bzw. Wohnungsgenossenschaftsrecht möglich
sein, aus dem Mietrecht nicht.
Erst mal sollte man dazu aber auch noch die AGB der
Wohnbaugenossenschaft studieren, die man sicher mit
Unterschrift unter dem Mietvertrag anerkannt hat. Ebenfalls
ist eine dort gemachte Änderungen sicherlich mit der Änderung
des Mietvertrags anerkannt worden.
Nein…der Bürge hat selbstverständlich weder den Mietvertrag noch eine Zustimmung zu den AGBs unterschrieben.
Wann und bis wann eine Bürgschaft läuft und welchen Umfang sie
hat, wird auch mit Sicherheit eher dort und der
Bürgschaftsvereinbarung geregelt sein. Was steht in der
Bürgschaft dazu?
Nichts Spezielles. Es ist die von A frei formulierte Erklärung bis zu einer Summe xxxx für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zwischen B und der Wohnungsbaugesellschaft zu bürgen.
Gruß n.
Nichts Spezielles. Es ist die von A frei formulierte
Erklärung bis zu einer Summe xxxx für die Verpflichtungen aus
dem Mietvertrag zwischen B und der Wohnungsbaugesellschaft zu
bürgen.
dann würde ich annehmen, dass die Bürgschaft genau bis zu dem Betrag für den man gebürgt hat noch gilt.
Gäbe es bei Stellung einer Kaution, oder nach jahrelanger regelmäßiger Zahlung evtl. eine Möglichkeit die Gesellschaft dazu zu bringen auf die Bürgschaft zu verzichten?
Man könnte ja mal in allgemeine Rechtsfragen nachfragen, ob es generell Möglichkeiten gibt, aus einer Bürgschaft rauszukommen.
Erst mal sollte man dazu aber auch noch die AGB der
Wohnbaugenossenschaft studieren, die man sicher mit
Unterschrift unter dem Mietvertrag anerkannt hat. Ebenfalls
ist eine dort gemachte Änderungen sicherlich mit der Änderung
des Mietvertrags anerkannt worden.
Nein…der Bürge hat selbstverständlich weder den Mietvertrag
noch eine Zustimmung zu den AGBs unterschrieben.
sorry, da haben mich meine Gedanken beim Schreiben überholt und ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt. Natürlich hat nicht der Bürge den Mietvertrag unterschrieben. Aber ich ging davon aus, dass er als verantwortungsvoller Mensch sich doch sicher alles angesehen hat, was zu seiner Erhellung beitrug wie weit und für was er bürgt, oder? Und ebenso der Mieter selbst? Beide haben sich also damit beschäftigt was die Genossenschaft so für Vorschriften hat? Was der Mieter mit dem Mietvertrag unterschreibt und der Bürge mit der Bürgschaft?
Gut, so bis ins Kleinste ist das wahrscheinlich illusorisch, habe ich bei meinem Mietvertrag auch versäumt (keine Genossenschaft). Allerdings weiss ich inzwischen, was ich da eingegangen bin.
Ansonsten noch mal: Bitte in die allgemeinen Rechtsbretter gehen und wegen der Bürgschaft fragen (wenn nicht schon geschehen).