Gilt das als sieh vor gericht ? keine kosten zahlen ?

hallo,

angenommen eine person geht gegen einen bussgeldbescheid vor. dort wird ihm vorgeworfen auf einer landstraße anstatt 80 kmh 150 kmh gefahren zu sein. dies wurde durch ein nachfahren der polizei angeblich so festgestellt ( es gibt aber keinerlei beweise wie film, blitzer oder messung ). der abstand war auch erheblich den die polizei hatte ( mehrere hundert meter hinter dem fahrzeug.

aber gut.

würde die person nun gegen den bescheid vorgehen, weil sie die geschwindigkeit dort für falsch hält, und würde vor gericht ein richter z.b. ein urteil fällen bei dem die geschwindigkeit auf 110 festgesetzt wird, würde das als „sieg“ gelten und die person müsste die gerichts und anwaltskosten nicht zahlen ?

man sagt ja das bei einem sieg die gegnerische partei die kosten bezahlen muss.

wäre das so richtig ?

Im Prinzip ist das so.
ABER:

Das Gericht kann nur entscheiden ob bestehende Vorgaben eingehalten wurden oder nicht.
Es gilt also was in der Gesetzgebung zu Landstrassen festgelegt wurde oder Signalisiert ist! Es ist egal welche Meinung du hast und auch diejenige des Richters ist egal, er darf und kann die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht festlegen oder ändern. Dafür sind andere zuständig.

MfG Peter(TOO)

Lies das mal!

Gruß Oberberger

Hallo,
das ist kein „Sieg“ - als solcher würde nur ein Freispruch gelten.
Vielmehr wurdest du ja wg. Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt.

Gruß
HaweThie

PS: Film, Foto oder so ist nicht nötig, die Aussage der Polizisten reicht aus; das ist nunmal bei Zeugen so.

Könnte man dann sagen, dass es unmöglich ist, einen falschen Bußgeldbescheid, vor Gericht korrigieren zu lassen (um danach einen korrekten zu erhalten), ohne dafür Geld ausgeben zu müssen? Im Fall des UPs bedeutet das ja, dass er sich von einem Fahrverbot „freigekauft“ hätte!?

Es scheint ja nun so zu sein; das ist staatliche Willkür!

Gruß Oberberger

Wieso?
Die Höchstgeschwindigkeit auf Landstrassen ist allgemein bekannt und gesetzlich verankert!

150kmh an Statt 80kmh ist doch eindeutig, das ist fast die doppelte Geschwindigkeit.

Auch wenn es nur 130kmh gewesen wären, wäre es immer noch eindeutig zu schnell.

der nächste logische Schritt ist dann, dass man den Nachbarn nur ein bisschen umgebracht hat?

MfG Peter(TOO)

Ganz einfach: Für den UP ging es vor Gericht nur um die Richtigstellung der Geschwindigkeit (110 statt 150 km/h). Es ging doch prinzipiell darum, den Fehler der Polizisten zu korrigieren. Das ist aber nur bei weiteren Kosten möglich.

Soll der jetzt etwa die Polizisten zivilrechtlich auf Schadenersatz verklagen, um die Kosten für die Richtigstellung des Busgeldbescheides wiederzubekommen; oder wie geht das?

Er hat zwar den Bußgeldbescheid verursacht, aber doch nicht den Fehler darin. Und um diesen ging es doch. Das ist ganz schön perfide, würde ich meinen.

Nein, ich mag meinen Nachbarn!

Gruß Oberberger

Nun - das Gericht könnte zugunsten des Beschuldigten irgendwelche Toleranzabzüge vornehmen. Je nach Situation. Zum Beispiel großer Abstand zwischen Beschuldigtem und Verfolger. Oder geeichter/ungeeichter Tacho des Verfolgers. Länge der beobachteten Strecke/Zeit. Einflüsse durch andere Verkehrsteilnehmer. Oder andere Umstände, die wir hier nicht kennen. Wobei das Gericht auch einen Sachverständigen zu Rate ziehen könnte.

Also so ganz eindeutig ist das nicht.

Wenn ich die Sache richtig überblicke, müsste der UP den dann auch noch bezahlen!?

Sorry, da habe ich keine Ahnung.

Du hast nicht richtig gelesen:
Ich schrub: "Das Gericht kann nur entscheiden ob bestehende Vorgaben eingehalten wurden oder nicht.
"
Dies gilt für ALLE Beteiligten!
Eigentlich ist die Aufgabe des Gerichts ohne „das Ansehen der Beteiligten zu berücksichtigen“ zu entscheiden.

Auch bei belegten Tatsachen, kann ein Formfehler im Bussgeldbescheid diesen, zunächst, unwirksam machen. Ob ein konformer Bescheid dann nachgereicht werden kann, ist dann wiederum eine Frage der einzuhaltenden Fristen.

MfG Peter(TOO)

Ich habe richtig gelesen. Aber offensichtlich nicht verstanden, was Du eigentlich sagen willst. Denn selbstverständlich kann das Gericht den Bußgeldbescheid auch abändern, um den näheren Umständen Rechnung zu tragen und eben nicht nur

Es gibt doch nicht nur schwarz und weiß.

Also: was wolltest Du denn damit eigentlich sagen? Kannst Du es mal weiter ausführen, damit ich Dummer es auch verstehe?

Für alle beteiligten gibt es einen rechtlichen Rahmen innerhalb dessen sich alle Beteiligten bewegen müssen.
Es gibt eben die Geschwindigkeitsbegrenzung an welche sich der Fahrer halten muss, egal ob er jetzt findet diese sei sinnvoll oder nicht.
Es gibt Vorschriften für die Messung der Polizei. Wobei auch geschätzte 70kmh zu viel anders zu werten sind als geschätzte 5kmh zu viel.
Es gibt Vorschriften zur Form des Bussgeldbescheides, wie z.B. die Rechtsmittelbelehrung. Da kann also auch noch die Sekretärin einen Bock schiessen.
Fristen welche einzuhalten sind usw.

Und dann ist da noch der Ermessensspielraum des Gerichts.

Es kann auch beschliessen, dass alles nochmals bearbeitet werden muss…

MfG Peter(TOO)

Sorry, das ist jetzt für mich das Gegenteil Deines ersten Postings.

Vielleicht bin ich einfach zu doof zum Verstehen. Lassen wir’s halt.

Och, come on! Das glaube ich nicht.

Ich hatte heute Nachmittag etwas ähnliches wie das gelesen:

https://www.essen.de/rathaus/aemter/ordner_32/FAQ_Einspruchseinlegung.de.html

Auch dort schrub man, dass nur dann keine Gerichtskosten anfallen, wenn das Bußgeld aufgehoben wird. Eine Änderung bringe diesbezüglich nichts. Stimmt das nicht?

Meine Schlussfolgerung war, dass man den Bußgeldbescheid nur „insgesamt“ infrage stellen kann. Sollte er dann, im Laufe des Verfahrens „verändert“ werden, ist er trotzdem noch gültig (aber geändert). Man hätte verloren. Falsch? Und wenn ja warum?

Gruß Oberberger

worin liegt die Willkür, wenn ein Gericht sich an die Gesetze hält?
(im Gegensatz zum Autofahrer, der meint, „Etwas“ zu schnell fahren zu müssen - und wer die Toleranzgrenzen beim Hinterherfahren kennt…)