Gilt das als strafbare Beleidigung?

Guten Morgen!ich hätte eine kleine-eigentlich wohl sehr lächerliche-aber mir kopfzerbrechende Frage:Angenommen man befindet sich auf Facebook und kommentiert das Bild eines sehr übermäßig geschminkten (weiße Haut, rosa Haare, "Panda"augen, schwarze Lippen) Menschens als „sieht aus wie ein Clown“.
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Jemand sagt zu einem öffentlichen Fetisch/Nacktmodel „Du lässt deinen Hintern überall ablichten und ich finde das fürchterlich. Nicht jeder mag geltungssüchtige Kameragirls.“

—Wird das schon als Beleidigung/Diffamierung geahndet? Nehmen wir an der Mann des „beleidigten“ Menschen ist zufällig Anwalt und reibt sich schon die Hände.Was wären denn erwartende Strafen?

„sieht aus wie ein Clown“ = Meinung = Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 GG = nicht strafbar

„Du lässt deinen Hintern überall ablichten und ich finde das fürchterlich“ = differenzieren: „du lässt deinen Hintern überall ablichten“ = Tatsachenbehauptung = möglicherweise unwahr, wenn der betreffende seinen Hintern nicht überall ablichten lässt = üble Nachrede/Verleumdung = ggfls. strafbar. Allerdings: „ich finde das fürchterlich“ = Meinung = Meinungsfreiheit. „überall ablichten“ könnte Voraussetzung für das Bilden der Meinung „ich finde das fürchterlich“ sein und damit ausnahmsweise (obwohl Tatsache) von der Meingsfreiheit umfasst sein. Folge = die Äußerung wäre insgesamt nicht strafbar. Allerdings muss ein Kern Wahrheit schon dran sein. Wenn der Betreffende nicht seinen Hintern ablichten ließ, gäbe es überhaupt keine Basis für besagte Meinung, dies furchtbar zu finden. Dann wäre das ganze nicht erlaubt, sondern strafbar. Allgemein würde ich allerdings sagen, dass hier im Zweifel für die freie Meinungsäußerung gewertet werden muss.

da hast du doch bestimmt mal quelle für, normalerweise ist jede herabwürdigung eine beleidigung

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