Gilt das Gesetz zum Zeitpunkt der Tat?

Hallo,
im Moment steht ja dieser Nazi-Mörder vor Gericht (Demjanjuk?). Wird er nach jetztigem Gesetz oder nach dem Gesetz von 1944/1945 verurteilt? Und wenn er nach dem alten Gesetz verurteilt wird, war Mord an Juden im KZ da überhaupt ein Verbrechen?

schönes Wochenende

Adebar

Du hast es erfasst!
Brilliant, diese Fragestellung.
In einem öffentlichen Forum kommst Du da zwar nicht weiter, aber Du hast was wichtiges bereits kapiert. Weiter so!

Gruß

Marzeppa

im Moment steht ja dieser Nazi-Mörder vor Gericht
(Demjanjuk?). Wird er nach jetztigem Gesetz oder nach dem
Gesetz von 1944/1945 verurteilt?

Nach heutigem Recht. Sonst würde ihm ja die Todesstrafe drohen. Vgl. § 2 Abs. 3 StGB.

Und wenn er nach dem alten
Gesetz verurteilt wird, war Mord an Juden im KZ da überhaupt
ein Verbrechen?

Ich bin kein Historiker, aber soweit ich weiß, gab es damals keinen gesetzlichen Rechtfertigungsgrund. Hätte es ihn gegeben, würde man ihn heute als Unrecht qualifizieren und damit als nicht anwendbar.

Instruktiv und sehr interessant:

http://de.wikipedia.org/wiki/Radbruchsche_Formel

Levay

im Moment steht ja dieser Nazi-Mörder vor Gericht
(Demjanjuk?).

Ob er ein solcher ist, soll das Gericht nach meiner Info erst feststellen.

wird er nach jetztigem Gesetz oder nach dem
Gesetz von 1944/1945 verurteilt?

Die Frage ist somit, ob er überhaupt verurteilt wird.

Und wenn er nach dem alten
Gesetz verurteilt wird, war Mord an Juden im KZ da überhaupt
ein Verbrechen?

Er kann nicht nach nicht mehr gültigen Gesetzen gerichtet werden, aber würde er es, wäre er wohl ein Fall für das Fallbeil, wenn mir dieses makabre Wortspiel erlaubt ist. Es gab nämlich auch bei den Nazis kein Gesetz, das Juden den Status eines Menschen absprach. Sie galten halt nur nicht als „Deutsche oder artverwandten Blutes“. Und der § 211 mit seinem unüblichen Diktus „Mörder ist…“ war ja erst von den Nazis selbst so formuliert worden. Und dort steht nichts davon, dass man nur dann hingerichtet wird, wenn man Arier umbringt.

(Gemäß NS-Gesetzgebung hätte man nach den 2. Weltkrieg alle zwölf Millionen registrierten NS-Parteimitglieder wegen gemeinschaftlichen Mordes als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung auf’s Schafott schicken müssen, damit wäre neben des erheblichen Effekts auf die zukünftige demokratische Geisteshaltung des Restvolkes auch den NS-Opfern Genugtuung zuteil geworden.

Aber die Alliierten hatten halt schon kurz nach dem Krieg andere Pläne mit Deutschland, wozu sie die alten Seilschaften aus Partei, Wirtschaft und Militär brauchten.)

Gruß
smalbop

Gesetz zum Zeitpunkt des Urteils gilt?!
Hallo,
wenn ich euch richtig verstehe wendet man also das Gesetz zum Zeitpunkt des Urteils an? Das ist doch völliger Quatsch oder nicht? Wenn die Parteien im Bundestag plötzlich von einer völlig neuen vorher nie dagewesenen Partei verdrängt werden, kann der Bundestag kurz vor der Wahl einfach alle Leute der neuen Partei einsperren, mir der Begründung sie sind schon zwei Jahre Mitglied und das ist ab heute bei Freiheitsstrage rückwirkend verboten. Das ist doch komisch?!
Und nach der Radbruchschen Formel könnte man doch auch sagen, dass es damals selbstverständlich war Juden umzubringen und somit auch kein vergehen dastellt, weil das geltende Recht von der Gerechtigkeit (die Juden zu töten (so müssen die Leute damals doch gedacht haben))in den Schatten gestellt wird.
Besonders die rechtliche Lage zum ersten Teil interessiert mich, natürlich aber auch eure Meinung zu zweiten.

LG

Adebar

wenn ich euch richtig verstehe wendet man also das Gesetz zum
Zeitpunkt des Urteils an?

Grob gesagt: Ja, aber nur, wenn das für den Angeklagten günstiger ist.

Das ist doch völliger Quatsch oder
nicht?

Nein.

Wenn die Parteien im Bundestag plötzlich von einer
völlig neuen vorher nie dagewesenen Partei verdrängt werden,
kann der Bundestag kurz vor der Wahl einfach alle Leute der
neuen Partei einsperren, mir der Begründung sie sind schon
zwei Jahre Mitglied und das ist ab heute bei Freiheitsstrage
rückwirkend verboten.

Nein, das geht nicht, Art. 103 Abs. 2 GG, § 1 StGB.

Und nach der Radbruchschen Formel könnte man doch auch sagen,
dass es damals selbstverständlich war Juden umzubringen und
somit auch kein vergehen dastellt, weil das geltende Recht von
der Gerechtigkeit (die Juden zu töten (so müssen die Leute
damals doch gedacht haben))in den Schatten gestellt wird.

Du hast die Radbruch’sche Formel gründlich missverstanden.

Levay

Was hab ich denn missverstanden?