Gilt das Hausrecht auch vor dem Haus?

Bitte höflich um Beantwortung folgender Frage :smile:

Vor ein paar Tagen parkte eine Gruppe Radfahrer vor meinem Geschäftshaus n einer Fussgängerzone,
Die Straße läuft aam Eingang und den Schaufenstern unmittelbar vorbei.

Die Sicht war längere Zeit behindert und auf meine Bitte –ich war freundlich und liess mir nicht den Hausbesitzer
anmerken- wurde ich in einem ziemlich frechen Unterton gefragt was mich das anginge ob es mich stört.

Wie sieht die rechtlicheLage dazu aus. Kann ich auch vor dem eigenen Haus- zumindest in einem begrenzten
Bereich – unmittelbar vor den Fenstern bzw dem Eingang mein Hausrecht ausüben und jemand der sich dort länger aufhält bzw wie oben beschrieben seine Fahrräder abstellt wegschicken?

In unmittelbare Nähe befanden sich übrigens öffentliche Fahrradstellplätze , die nicht belegt waren.

Vielen Dank für die Antworten

Hallo,

dein Recht endet an der Grundstücksgrenze.

Wie es ordnungsrechtlich aussieht, weiß ich nicht.
In einigen Städten gibt es ordnungsrechtliche Verfügungen, wo Räder abgestellt werden dürfen.
Verstöße dagegen kannst du aber lediglich melden, nicht selber verfolgen.

Besten Dank für die rasche Beantwortung :slight_smile:

Hallo Stefan,

in diesem speziellen Fall kommt es nicht nur auf das Eigentum an sich an, sondern auch auf die jeweilige Kommunale Regelung bezüglich der Fußgängerzone.

Hausrecht gilt ja immer auf dem eigenen Grundstück und in vielen Städten in Deutschland ist es ja so, das die Grundstücksgrenze nicht das Gebäude ist, sondern noch einen Teil der Straße davor einschließt.
Dann kommt die städtische Satzung bezüglich der Fußgängerzone ins Spiel.
Dort muss geregelt sein, das der Eigentümer sein Hausrecht auch auf diesem Stück ausüben darf oder eben das die Stadt (Ordnungsamt) dort das Sagen hat.

Vielen Dank Benny für Deine Antwort. ich werde mich mal beim Ordnungsamt schlau machen :slight_smile:

Hallo,

ich bin ein AGRRESSIVER Radfahrer. So.

ich hielte es für Schwachsinn, dass es gemeindliche Straßensatzungen geben könnte, die Hauseigentümern die Ausübung ihres Hausrechts unmittelbar vor ihrem Grundstück gestatten. Das wäre Horror!

Der Öffentliche Raum bleibt sauber. Niemandem ist gestattet, das Recht selbst in die Hand zu nehmen. Das Gewaltmonopol liegt ausschließlich in öffentlicher Hand. Das herzugeben wäre der Ausverkauf. Der Anfang vom Ende.

  1. Vorschlag: Wende Dich an die Polizei. Die haben Mittel und kennen Wege, die Radfahrer zu bitten weiter zu gehen. Es ist die Uniform, die die Radfahrer veranlasst, weiterzugehen.

Vorschreiben kann auch der Polizist niemandem wo er auf seinem Fahrrad anhält und verweilt. Radfahrer dürfen ihre Räder nur nicht einfach zurücklassen.

Wenn die Radfahrer der Anordnung des Polizisten nicht nachkommen, wäre es genau so gut. Du hättest es zu akzeptieren. Wäre sowieso nur vorübergehend.

Vorschlag 2): Zeig Eier. Sprich die Radfahrer direkt an. Nenne einen triftigen Grund (Sorge um die Ladenscheibe etc.), Solltest Du keinen triftigen Grund haben werbe um Verständnis. Sollten die Radfahrer kein Verständnis zeigen müsstest Du das, um des lieben Frieden willen, akzeptieren.

Vorschlag 3): Zeig Du Größe. Und Gut wäre.

Für gewöhnlich halten sich Radfahrer nirgends länger auf, als der kurze Moment des Interesses anhält. Radfahrer sind in der überwiegenden Zahl der Fälle auf Bewegung aus. Unruhe kommt sofort auf, sobald der letzte Nachzügler die Lücke wieder schließt. Der bzw. die sollte die am meisten Leid tun.

Gruß *mki

ich habe da was gefunden:


zitat: „Private Verbotsschilder hingegen dürfen Radfahrer womöglich nicht ganz
ignorieren. „Der Besitzer eine Sache, etwa ein Ladenbesitzer, darf sich
gegen ‚Besitzstörungen‘
wehren und auch vorsorglich durch ein solches Schild vorgehen“, sagt
Huhn. An Schaufenster angelehnte Räder, die das Glas zerkratzen, könnten
eine solche Störung sein. „Oder dass abgestellte Fahrräder Passanten
daran hindern, die Auslagen ungestört zu betrachten“, ergänzt Huhn.
„Dann wäre ein solches Verbot legitim und zu beachten, auch dann, wenn
das Fahrrad auf öffentlichem Grund vor dem Schaufenster steht.“ Solange
Passanten die Ware folglich ungehindert betrachten können und das Rad
nicht am Schaufenster angelehnt ist, steht dem Fahrradparken auch dort
nichts entgegen. Gerichtsentscheidungen seien Huhn aber nicht bekannt.
Sein Vorschlag: „Der Ladenbesitzer könnte seinen Kunden aber auch einen
Fahrradständer anbieten.“ Denn gegen „Besitzstörungen“ müssten
Ladenbesitzer eine Unterlassungsklage einreichen.“
anmerkung: gesagt von „Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC).“

unsinn.
fußgängerzone ist öffentlich. da gilt nicht das hausrecht irgendwelcher anwohner, wenn die nutzung allgemeingebrauch ist. siehe
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=290104U3C29.03.0

und ich bin ein agressiver Hausbesitzer, habe einen scharfen Schäferhund, höre deutsche Marschmusik und wähle ,was ich schon immer gewählt habe, bar jeder Vernunft ! - so!

Spass beiseite mal- Du hast ja Recht und ich hätte mioch auch nicht „aufgeregt“ über drei mitten vor dem Eingang stehender Räder, die nicht nur den Zugang behinderten, sondern auch so standen das weder Kinderwägen noch Rollstühle vorbei kamen- Die Straße ist relativ eng.

Und wenn auf meine höfliche Bitte doch die Räder zur Seite zu stellen, kein agressives " Was tört sie das" zurück gekommen wäre und dieser Sprecher der Fahrradgruppe kein so unfreundliches Verhalten an den Tag gelegt hätte, wäre alles in Ordnung.

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Verstehe. Deine Verärgerung über das Unverständnis ist verständlich. Denn offenkundig war Deine Einschätzung berechtigt. Dies sollte eigentlich helfen, die Contenance zu bewahren. Es ist ein Wechselspiel. Das von einem zum nächsten Moment kippt. Mal in Deine Karten mal in die Karten der anderen. Je nach dem, wer die meiste Gewissheit ausstrahlt. Reine Nervensache. Jedenfalls helfen solche Situationen um daraus zu lernen.

Gruß mki

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Da schein ich ja echt ein Fass " aufgemacht" zu haben … .Nun beruhigt Euch alle mal. Es war eine relaitv einfache Frage und sie ist reichlich beantwortet worden. Besten Dank dafür an Alle !

quid quid agis, prudenter agas et respicere finem LOL