Bitte höflich um Beantwortung folgender Frage
Vor ein paar Tagen parkte eine Gruppe Radfahrer vor meinem Geschäftshaus n einer Fussgängerzone,
Die Straße läuft aam Eingang und den Schaufenstern unmittelbar vorbei.
Die Sicht war längere Zeit behindert und auf meine Bitte –ich war freundlich und liess mir nicht den Hausbesitzer
anmerken- wurde ich in einem ziemlich frechen Unterton gefragt was mich das anginge ob es mich stört.
Wie sieht die rechtlicheLage dazu aus. Kann ich auch vor dem eigenen Haus- zumindest in einem begrenzten
Bereich – unmittelbar vor den Fenstern bzw dem Eingang mein Hausrecht ausüben und jemand der sich dort länger aufhält bzw wie oben beschrieben seine Fahrräder abstellt wegschicken?
In unmittelbare Nähe befanden sich übrigens öffentliche Fahrradstellplätze , die nicht belegt waren.
Vielen Dank für die Antworten