Gilt das Lobbyregister auch für das Kanzleramt?

Hallo,

ich habe immer wieder Probleme mit der medialen Berichterstattung in Deutschland. Mir geht immer wieder das Wort des „Kampagnenjournalismus“ durch den Kopf - sowohl beim intensiven Berichten über bestimmte Themen, als auch beim Auslassen von Themen. So geht es mir auch mir mit jetzt vorgelegten Gesetzentwurf zum Lobbyregister. Diverse Medien berichteten darüber nur in einer Fußnote, ohne das Thema weiter auszuführen.

Soweit ich mitbekam, soll das Register auch für Mitglieder der Regierung verpflichtend sein. Was nicht erwähnt wurde, wie tief greift es? Müssen nur die Minister*innen Kontakte zu Lobbyisten melden oder auch Staatssekretäre und Sachbearbeiter? Muss das Kanzleramt ebenfalls solche Kontakte melden? (Bei bisherigen Berichten über die Forderung eines solchen Registers wurde das Kanzleramt immer explizit gefordert, jetzt habe ich aber nicht mitbekommen, dass es inkludiert wurde.)

Ich hoffe auf Aufklärung
Pierre

Hallo Pierre,

Kontakte müssen von Regierungsmitgliedern incl. Kanzleramt bis zum Unterabteilungsleiter offen gelegt werden.

Steht so in div. Medien.

Viele Grüße
Karin

Nachfrage: Wie offen?
Wenn der Spiegel nachfragt, bekommt er zum Abdrucken 100 Seiten mit schwarzen Balken ohne Text?

Nein, es soll eine öffentlich einsehbare Datenbank geben, aber natürlich kein Wortprotokoll des Gesprächs.