… Pferdeanhänger ?
Oder darf ich in Deutschland auch an einem Sonntag mein Pferd mit meinem Pick-up „spazieren“ fahren ?
Wer kennt sich hier genau aus ?
Hallo,
meinem Wissen nach gilt das Fahrverbot für LKW-Gespanne. Wenn Dein Pick-up als LKW zugelassen ist, kannst Du Probleme bekommen bzw. brauchst Du eine Ausnahmegenehmigung.
Gruß
hps
hallo,
geregelt ist das in § 46 Abs. 1 Nr. 7 der StVO.
Ausgenommen sind demnach:
„Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.“
das sollte für dein Gespann ja zutreffen, oder ?
Gruß
Martin
… Pferdeanhänger ?
Oder darf ich in Deutschland auch an einem Sonntag mein Pferd
mit meinem Pick-up „spazieren“ fahren ?
Wer kennt sich hier genau aus ?
Danke Martin, Deine ANtwort passt - ist kurz und bündig - und half mir weiter.
Gruss
gerry