Gilt das Teilzeitgesetz auch in Kleinbetrieben

Hallo,
meine Frage: „Gilt das Teilzeitgesetz auch in Kleinbetrieben?“
Speziell meine ich „Arbeit auf Abruf“, wenn im Vertrag keine festen Stunden täglich angegeben sind, sondern nur eine Gesamtstundenzahl für den ganzen Monat?
lg

JA ! owT
&Tschüß
Wolfgang

… wobei man aber noch erwähnen sollte, dass das Kündigungsschutzgesetz bei Kleinbetrieben im Sinne von § 23 KSchG nicht gilt und daher der aus Sicht des Betriebes unflexible Mitarbeiter vielleicht morgen überhaupt keinen Arbeitsplatz mehr dort hat und damit ein ganz anderes Problem.

VG
EK

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