Gilt das Teilzeitgesetz auch in Kleinbetrieben?
(5 Angestellte)
lg
Hallo,
ich bin zwar kein Arbeitsrechtler (mein Fachgebiet ist Arbeitssicherheit (also im Sinne der Unfall- und Krankheitsvermeidung), aber ein Blick in das Teilzeitgesetz §8 Abs.7 besagt:
„Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.“ Daraus lese ich, daß in Kleinbetrieben zwar kein gesetzlicher Anspruch besteht, aber bei Zustimmung des AG trotzdem möglich ist.
Gruß
Anja Backer
Gilt das Teilzeitgesetz auch in Kleinbetrieben?
(5 Angestellte)
lg
Gilt das Teilzeitgesetz auch in Kleinbetrieben?
(5 Angestellte)
lg
Hallo, da kann ich leider als Rentner überhaupt nicht weiterhelfen. Bedaure!
Gilt das Teilzeitgesetz auch in Kleinbetrieben?
(5 Angestellte)
lg
Da habe ich leider keine Ahnung!
da kann ich leider nix dazu sagen
Gilt das Teilzeitgesetz auch in Kleinbetrieben?
(5 Angestellte)
lg