Hallo,
neulich habe ich mich in einem Personalgespräch gegen meine üBERFLEXIBILIESIERUNG(manchmal nur 90 min. anstatt 120min.Dienst) gewehrt. Ich habe Texte aus dem Teilzeitarbeitsgesetz vorgelegt, indem bei „Arbeit auf Abruf“ steht das die Arbeitszeit an 3 Tagen mit mind. 3Std. zu erledigen ist, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
In meinem Minijobvertrag steht 40Std. im Monat, je nach betrieblichen Erfordernissen. Es gibt keine klare Zeitangabe und ist deshalb ein Vertrag „Arbeit auf Abruf“.
Mein AG meint das gelte nicht für unseren Kleinbetrieb(5 Angestellte)!
Ich müsse mich fügen und weiterhin auch mal nach 60 o. 90 min nach Hause schicken lassen.
Gilt das Gesetz auch für Kleinbetriebe?
lg lucalino
FAQ 1129
Hallo
Wenn nicht ein Verstoß gegen FAQ:1129 vorläge, wäre die Antwort ein Leichtes…
Gruß,
LeoLo