Entbehrlich ist eine Mahnung nur dann, wenn ein genauer
Zahlungstermin (eine Frist nach dem Kalender) bestimmt ist,
eine Fristsetzsetzung nach Tagen reicht nicht.
Das hört sich doch ganz anders an als Deine vorige Antwort.
Ich schließe mich der Meinung von loderunner weiter oben an:
Gruß Gudrun