Hallo hamstermaus68,
der Samstag gilt zwar als Werktag, ist aber nicht geeignet als fristgerecht letzter Tag zur Abgabe einer Willenserklärung zu dienen.
Will heißen, eine dem Vermieter am 05.07.10 zugegangene schriftliche Kündigung zum 30.09.10 ist wirksam.
Gruß
Joschi