Gilt der Wechsel der Steuerklasse fürs Gesamtjahr?

Hallo,
trotz unzähliger durchsuchter Beiträge dazu finde ich zu dieser Frage keine klare Antwort: Wird bei einem Wechsel der Steuerklasse die Steuerschuld „anteilig“ bis zum/ab dem Wechsel gerechnet oder bestimmt die Steuerklasse zum Ende des jeweiligen Jahres (oder des Vorjahres?!) die für dieses Jahr zu entrichtende Steuerschuld?

  1. Nehmen wir einmal an, ein Ehepaar wechselt am 15.11. von den Steuerklassen IV/IV mit seiner Frau in die Klassen III/V. Die neue Steuerklasse gilt ja dann ab 1.12… Wir dann die Steuerlast 2011 nach dem Schlüssel IV/IV bis 30.11. und III/V ab 1.12. berechnet oder die Gesamtlast 2011 mit III/V (oder gar IV/IV) berechnet?

  2. Nun nehmen wir mal an, ein Paar wechselt am 1.12.2011 die Steuerklassen von IV/IV in III/V. Wechsel gilt ja dann zum 1.1.2012. Wird dann die Steuerlast 2011 vollständig anhand der Klasse IV/IV berechnet und das Gesamtjahr 2012 anhand III/V.

Es geht, um es kurz zu machen, um die Frage, ob der verbaselte Termin 30.11. (Steuerklassenwechsel beantragt am 2.12. ein kleines Problemchen ist (weil halt der Dezember nun verpasst wurde) oder eine Megakatastrophe, weil das Gesamtjahr 2011 nun zwingend IV/IV statt III/V ist.

Eine Beantwortung wäre sehr nett! Wie erwähnt, ich bin nicht zu faul zum Suchen, nur habe ich nach wie vor keine eindeutige Antwort finden können.

Moin Dackel75,

die Lohnsteuer stellt rechnerisch immer einen Abschlag auf die Jahressteuer dar. Die Einkommensteuer ist immer eine Jahressteuer die auf das gesamte Kalenderjahr gerechnet wird. Die errechnete Monats-(Lohn-)Steuer ist 1/12tel davon, die Wochensteuer 1/52tel davon, zumindest rechnerisch.

  1. Nehmen wir einmal an, ein Ehepaar wechselt am 15.11. von
    den Steuerklassen IV/IV mit seiner Frau in die Klassen III/V.

Sie können nicht am 15.11. wechseln. Das Finanzamt wird die neue Steuerklasse mit Wirkung vom 01.12. eintragen. Dann gilt nur für Dezember die neue Steuerklasse. Für die Monate Januar bis November ändert sich rückwirkend nichts.

  1. Nun nehmen wir mal an, ein Paar wechselt am 1.12.2011 die
    Steuerklassen von IV/IV in III/V. Wechsel gilt ja dann zum
    1.1.2012. Wird dann die Steuerlast 2011 vollständig anhand der
    Klasse IV/IV berechnet und das Gesamtjahr 2012 anhand III/V.

Nein, erst ab 01.12. wird neu gerechnet. Das bezieht sich auf die Lohnsteuer. In Ihrer Steuererklärung reicht es, am 31.12. geheiratet zu haben, dann bekommen Sie für das gesamte Jahr die Zusammenveranlagung.

Es geht, um es kurz zu machen, um die Frage, ob der verbaselte
Termin 30.11. (Steuerklassenwechsel beantragt am 2.12. ein
kleines Problemchen ist (weil halt der Dezember nun verpasst
wurde) oder eine Megakatastrophe, weil das Gesamtjahr 2011 nun
zwingend IV/IV statt III/V ist.

Das ist kein Problem. Beantragen Sie, falls noch nicht geschehen, die neuen Steuerklassen ab dem 01.01.2012. Wenn Sie Ihre Steuererklärung 2011 machen, bekommen Sie eventuell zuviel gezahlte Lohnsteuer zurück. Wenn Sie 2011 geheiratet haben, werden Sie so behandelt, als wären Sie das gesamte Jahr verheiratet gewesen. Beantragen Sie auf jeden Fall die „Zusammenveranlagung“, irgendwo auf Seite 1 oder 2 der Steuererklärung.

Wechsel der Steuerklasse
Hallo,soweit ich weiß gilt der geänderte Steuersatz bei der Steuererklärung rückwirkend für das ganze Jahr. Bei den Gehaltsabrechnungen wird der geänderte Satz ab dem Folgemonat berücksichtigt.

Vielen herzlichen Dank!

hallo

antwort ist relativ einfach.

die steuerlast regelt sich nach der steuerklasse eh nicht, sondern nur die „quasi“ steuervorauszahlung.

wenn du einen wechsel am 2.12. zum 1.12. beantragst und das FA den auch so einträgt dann gilt der wechsel per 1.12.
ein lohnsteuerklassenwechsel ist in der regel ein neuer bescheinigungszeitraum für die lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers…

die tatsächliche steuerlast ermittelt man im lohnsteuerjahresausgleich… (Steuererklärung)

ein Wechsel in III/V verpflichtet jedoch zur erklärung und IV/IV nicht.

berechnet wird nach Zeitabschnitten „Anteilig“ bei der Gehaltszahlung, bei der Steuererklärung ist es bei Zusammenveranlagung (Normfall) eh alles in einem Topf und Steuerklasse quasi total banane…
Die Steuerklassen III/V sollen ja nur eine Verteilung der Vorauszahlung steuern … wie IV/IV auch …

Beste Grüße

Kein Problem !
Die Steuerschuld errechnet sich aus der Einkommensteuererklärung für 2011. Dort wird die Steuer dann für das gesamte Jahr als „verheiratet“ berechnet. Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind nur Merkmale für die monatlichen „Abschlagszahlungen“. Also verpasst wurde nur dass der Dezember-Steuerabzug geringer hätte ausfallen können. Nun muß man eben bis Februar oder März warten, je nachdem, wie schnell die Erklärung beim Finanzamt bearbeitet wird - und wann sie abeggeben wird. Die Wahl der Steuerklassen ist relativ egal, da in der Einkommensteuererklärung sowieso alles nochmal berechnet wird. Theoretisch könnte man sogar jeweils Klasse 6 wählen (höchste Steuer) um dann im nächsten Jahr eine große Erstattung zu bekommen. Nur leider verzinst das Finanzamt nicht!

Hallo,

ich denke, hier liegt ein grundsätzliches Verständnisproblem zum Thema Lohnsteuer vor.

Die Lohnsteuer ist nur eine monatliche Schätzung auf die Gesamtsteuerlast von Arbeitnehmern, die anhand von Steuerklassen/Freibeträgen so genau wie möglich erfolgen soll. Diese Schätzung wird auf zwei Wegen korrigiert:

  1. Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber, der unter bestimmten Voraussetzungen im Dezember erfolgt und quasi eine Berechnung der Jahreslohnsteuer und Verrechnung mit den Monats-Lohnsteuern beinhaltet. Er geht aber nur, wenn kein Steuerklassenwechsel stattgefunden hat.

  2. Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Hier wird vom Finanzamt die korrekte Jahressteuerlast ermittelt, die vorausgezahlten Monats-Lohnsteuern werden angerechnet.

Oder kurz gesprochen:
Die Lohnsteuerklassen haben nur endgültige Auswirkungen für Leute, die keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich bekommen und keine Einkommensteuererklärung abgeben (müssen).

Grüße
Jens

Danke für die Antwort!