Hallo,
trotz unzähliger durchsuchter Beiträge dazu finde ich zu dieser Frage keine klare Antwort: Wird bei einem Wechsel der Steuerklasse die Steuerschuld „anteilig“ bis zum/ab dem Wechsel gerechnet oder bestimmt die Steuerklasse zum Ende des jeweiligen Jahres (oder des Vorjahres?!) die für dieses Jahr zu entrichtende Steuerschuld?
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Nehmen wir einmal an, ein Ehepaar wechselt am 15.11. von den Steuerklassen IV/IV mit seiner Frau in die Klassen III/V. Die neue Steuerklasse gilt ja dann ab 1.12… Wir dann die Steuerlast 2011 nach dem Schlüssel IV/IV bis 30.11. und III/V ab 1.12. berechnet oder die Gesamtlast 2011 mit III/V (oder gar IV/IV) berechnet?
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Nun nehmen wir mal an, ein Paar wechselt am 1.12.2011 die Steuerklassen von IV/IV in III/V. Wechsel gilt ja dann zum 1.1.2012. Wird dann die Steuerlast 2011 vollständig anhand der Klasse IV/IV berechnet und das Gesamtjahr 2012 anhand III/V.
Es geht, um es kurz zu machen, um die Frage, ob der verbaselte Termin 30.11. (Steuerklassenwechsel beantragt am 2.12. ein kleines Problemchen ist (weil halt der Dezember nun verpasst wurde) oder eine Megakatastrophe, weil das Gesamtjahr 2011 nun zwingend IV/IV statt III/V ist.
Eine Beantwortung wäre sehr nett! Wie erwähnt, ich bin nicht zu faul zum Suchen, nur habe ich nach wie vor keine eindeutige Antwort finden können.