Guten Tag,
ich dachte, meine deutschen Sprachkenntnisse reichen aus,
um den Vorspann dieses Brettes zu verstehen, wie soeben mitgeteilt
wurde, liege ich da verkehrt.
Also nun dieser Ansatz :
Gilt das deutsche Stafrecht fuer jeden Deutschen,
gleich wo sich jener aufhaelt ?
Erneut vielen Dank fuer alles, was da kommen mag,
Mashar5
ich dachte, meine deutschen Sprachkenntnisse reichen aus,
um den Vorspann dieses Brettes zu verstehen, wie soeben
mitgeteilt
wurde, liege ich da verkehrt.
okay, erstmal der Vorspann in (hoffentlich verständlichem) Deutsch: Rechtsberatung unterliegtin Deutschland gewissen Regeln, ein Anwalt darf zB nicht kostenlos beraten. Daher müssen hier Anfragen allgemein formuliert werden, da sonst kein richtiger „Rechtsgelehrter“ antworten darf.
Gilt das deutsche Stafrecht fuer jeden Deutschen,
gleich wo sich jener aufhaelt ?
Nein. Man unterliegt immer dem Gesetz des Landes in dem man eine Straftat begeht. Ermorde ich zB dort wo es die Todesstrafe gibt jemanden kann ich hingerichtet werden, obwohl es in Deutschland die Todesstrafe nicht mehr gibt.
Guten Tag,
ich dachte, meine deutschen Sprachkenntnisse reichen aus,
um den Vorspann dieses Brettes zu verstehen, wie soeben
mitgeteilt
wurde, liege ich da verkehrt.
Also nun dieser Ansatz :
Gilt das deutsche Stafrecht fuer jeden Deutschen,
gleich wo sich jener aufhaelt ?
Nein. Man unterliegt immer dem Gesetz des Landes in dem man
eine Straftat begeht. Ermorde ich zB dort wo es die
Todesstrafe gibt jemanden kann ich hingerichtet werden, obwohl
es in Deutschland die Todesstrafe nicht mehr gibt.
Das ist so nicht ganz richtig, ich verweise auch auf das oben gesagte. Wenn ich als Deutscher in Australien einen Menschen töte, kann ich dafür selbstverständlich auch in Deutschland verurteilt werden, weil das Deutsche Strafrecht auch für Deutsche im Ausland gilt, sofern sie eine Tat begehen, die auch nach dem Strafrecht im Aufenthaltsland strafbar ist. Das wird bei Mord und Totschlag in allen Ländern der Welt der Fall sein, für die Gebrauchanmaßung bei einem Fahrrad zum Beispiel kann es aber durchaus sein, dass die in Australien nicht strafbar ist, dann kann ich auch in Deutschland nicht verurteilt werden.
Nein. Man unterliegt immer dem Gesetz des Landes in dem man
eine Straftat begeht. Ermorde ich zB dort wo es die
Todesstrafe gibt jemanden kann ich hingerichtet werden, obwohl
es in Deutschland die Todesstrafe nicht mehr gibt.
Das ist so nicht ganz richtig, ich verweise auch auf das oben
gesagte.
okay, dann mach ich ein „Jein“ draus
für die Gebrauchanmaßung bei einem Fahrrad zum Beispiel
kann es aber durchaus sein, dass die in Australien nicht
strafbar ist, dann kann ich auch in Deutschland nicht
verurteilt werden.
Wenn aber etwas im Ausland strafbar ist und in Deutschland nicht (ich erinnere mich da an „Steine mitnehmen“ und ähnliche Dinge) kann ich dafür im Ausland trotzdem bestraft werden.
Das ist so nicht ganz richtig, ich verweise auch auf das oben
gesagte. Wenn ich als Deutscher in Australien einen Menschen
töte, kann ich dafür selbstverständlich auch in Deutschland
verurteilt werden, weil das Deutsche Strafrecht auch für
Deutsche im Ausland gilt, sofern sie eine Tat begehen, die
auch nach dem Strafrecht im Aufenthaltsland strafbar ist.
Hallo,
das bedeutet im Ergebnis, dass hier der Grundsatz „ne bis in idem“ durchbrochen wird und jemand mehrmals wegen derselben Tat verurteilt werden kann, in Deutschland und im Ausland. Das deutsche Strafgesetzbuch sieht daher in § 51 Abs. 3 eine Anrechnung der Strafe vor: Ist der Verurteilte wegen derselben Tat im Ausland bestraft worden, so wird auf die neue Strafe die ausländische angerechnet, soweit sie vollstreckt ist. Auch eine andere im Ausland erlittene Freiheitsentziehung (z.B. Untersuchungshaft) wird angerechnet.
Eine entsprechende Bestimmung gibt es auch im österreichischen Strafrecht (§ 66 österr. StGB).
Grüße, Peter
Wenn aber etwas im Ausland strafbar ist und in Deutschland
nicht (ich erinnere mich da an „Steine mitnehmen“ und ähnliche
Dinge) kann ich dafür im Ausland trotzdem bestraft werden.
Das sollte auch kein annähernd vernünftiger Mensch bezweifeln, oder? Es ist doch klar, dass man sich zu allererst mal an die Gesetze halten sollte, die dort gelten, wo man sich grade aufhält. Und Unwissenheit hat noch nie, weder in Deutschland, noch im Ausland, vor Strafe geschützt.
Gilt das deutsche Stafrecht fuer jeden Deutschen,
gleich wo sich jener aufhaelt ?
Nein. Man unterliegt immer dem Gesetz des Landes in dem man
eine Straftat begeht. Ermorde ich zB dort wo es die
Todesstrafe gibt jemanden kann ich hingerichtet werden, obwohl
es in Deutschland die Todesstrafe nicht mehr gibt.
Wenn du da verurteilt wirst. Falls man dich allerdings in D (z.B. auf Grund eines Haftbefehls/Amtshilfgeersuchens etc. ppp.) verhaftet, kommt eine Auslieferung nicht in Frage. Der dt. Staat liefert dt. Staatrsbürger generell nicht an Länder aus, wenn dieser dort für das entsprechende Delikt die Todesstrafe erhalten könnte*. Falls du in dem Tat-Land geschnappt wirst und zum Tode verurteilt wirst, wird -mit unterschiedlichem Erfolg- versucht, den Vollzug der Strafe zu verhindern.
Ciao maxet.
*der bekannteste Fall dürfte die sog. Hamburger Terrorzelle zum 09.11.2001 sein. Wobei mir gerade auffällt, dass die Angeklagten m.W. nicht mal dt. Staatsbürger waren.
*der bekannteste Fall dürfte die sog. Hamburger Terrorzelle
zum 09.11.2001 sein. Wobei mir gerade auffällt, dass die
Angeklagten m.W. nicht mal dt. Staatsbürger waren.
Trotzdem käme eine Auslieferung nicht in Betracht, wenn dem betroffenen in dem anderen Land die Todesstrafe drohen würde. Prominentes Beispiel, in dem das Diskutiert wurde: Abdullah Öcalan. Die Auslieferung war nur möglich, weil garantiert wurde, dass die Todesstrafe nicht droht, die im übrigen in der Türkei soweit ich weiß sowieso ausgesetzt ist.