Ich fahre regelmäßig mit dem Fahrrad auf einer Zufahrt. Nun steht dort ein Schild mit folgender Aufschrift: "Privatgrundstück. Parken & halten verboten ansonsten droht eine „Besitzstörungsklage“.
Ein Garagenbesitzer hat mir damit bereits gedroht.
Doch ist hier überhaupts eine Klage möglich.
Es dürfte sich um ein reines Geh-und Fahrrecht handeln, welches keine Anhalten oder Parken gestattet. Der Hinweis sollte ernst genommen werden! Je nach der Ausgestaltung des Rechtes könnte ein Mißbrauch sogar zum Erlöschen führen und der Weg wäre damit „verbaut“! Im Übrigen verstehe ich Ihre Frage nicht so recht?
Wenn das Eigentum oder Wegerecht besteht, kann ein Nichtberechtigter den Weg natürlich nicht ohne ausdrückliche Zustimmung nutzen. Klage könnte drohen.
MfG
H.G.
sorry, habe jetzt erst von Ihrer Anfrage „gehört“. Hatte leider keine Benachrichtigung in meinem E-Mail-Account. Evtl. ist es für Sie jetzt auch uninteressant.
Aber die Frage ist eigentlich: Fahren Sie wirklich über ein Privatgrundstück? Wenn ja: Warum? Ist das notwendig? Wenn es keinen Rechtsgrund gibt, ist es ganz normal, dass der Eigentümer des Grundstücks Ihnen die Fahrt über sein Grundstück verbieten kann. Eigentum wird geschützt. Ist ja auch für alle besser.