Gilt die DGRL für Einschraubheizkörper

Hallo,

mich würde interressieren, ob sogenannte Einschraubheizkörper (oder auch Tankheizer, Tauchheizkörper,o.A.) wie sie im Link abgebildet sind unter die Druckgeräterichtlinine fallen.

http://www.hbe-hydraulics.com/deutsch/tankheizung.php

Es gibt verschiedene Hersteller solcher Heizgeräte, aber auch deren Internetseiten habe ich dazu nichts gefunden.

Vielleicht kennt sich jemand mit Druckbehältern, Hydraulikanlagen, Heiztechnik und so weiter aus und kann mir helfen.

Danke schonmal

Hallo.

mich würde interressieren, ob sogenannte Einschraubheizkörper … unter die Druckgeräterichtlinien fallen.

Ja, wenn sie in gefährlicher Umgebung eingebaut werden, müssen sie Ex-geschützt sein.

EN 50014:1997 +A1+A2 „Allgemeine Bestimmungen“
EN 50018:2000 „Druckfeste Kapselung“
EN 50019:2000 „Erhöhte Sicherheit“

Hier ein Datenblatt als Beispiel:
http://www.wisag.ch/PDF/TEil_2/CSN_Ex_Tauchheizkoerp…

Ein Tauchsieder für Kaffeewasser fällt nicht darunter.

Gruß
T.

Ok,danke. Das mit der gefärlichen Umgebung leuchtet ein. Was ist aber mit „normaler“ Umgebung(also kein EX-Bereich). Meines Wissens nach gilt die DGRL für Geräte ab 0,5bar Übedruck (also 0,5bar über normalem Atmosphärendruck 1,…bar). Müsste also so ein Gerät wenn es in einem Behälter mit 10bar Betriebsdruck eingesetzt wird der DGRL entsprechen?

MFG

Hallo.

Müsste also so ein Gerät wenn es in einem Behälter mit 10bar Betriebsdruck eingesetzt wird der DGRL entsprechen?

Kommt drauf an ob ortsveränderlich, was drin ist, wo es steht und so weiter.

Frag den TÜV:
http://www.netinform.de/dg/recherche/hm/HM.aspx?ID=26

Sonst schlag in den EU-Richtlinien nach:
http://ec.europa.eu/enterprise/sectors/pressure-and-…

Der Suchbegriff unter Gugel heisst „dgrl+einstufung“ oder „dgrl+leitlinien“.

Gruß
T.