Guten Tag,
seit unser Sohn geboren ist, besitzen wir eine Familienhaftpflichtversicherung. Gestern hat der Kleine es fertig gebracht, meinen Laptop vom Tisch zu schieben. Das Gerät hat Schaden genommen. Meine Frage: Greift die die Familienhaftpflicht in solchen Fällen auch?
Mit freundlichen Grüßen,
Ingo Preuß
Guten Tag,
seit unser Sohn geboren ist, besitzen wir eine
Familienhaftpflichtversicherung. Gestern hat der Kleine es
fertig gebracht, meinen Laptop vom Tisch zu schieben. Das
Gerät hat Schaden genommen. Meine Frage: Greift die die
Familienhaftpflicht in solchen Fällen auch?
Hallo Ingo,
eindeutig nein , denn ungeachtet des Alters Deines Sohnes sind entsprechend den Allgemeinen Bedingungen „Haftpflichtansprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören“ ausgeschlossen.
Freundliche Grüße
Gerd