Also ich möchte gerne zu Weihnachten meine FAmilie besuchen,die wohnen 660km entfernt. Bin 27 und fahre seit 9 Jahre selbst ein eigenes Auto traue die Strecke meinem Wagen aber nicht mehr zu (bin allein Versichert),könnte aber das Auto tauschen mit meines Freundes 43 ist aber auch allein Versichert. Nun meine Frage, wenn etwas mit dem Wagen von meinem Freund passiert,ist es dann trotzdem Versichert???
Hallo,
das lässt sich wohl pauschal nicht beantworten, von daher lieber bei der Versicherung nachfragen. Viele Versicherungen bieten auch die Möglichkeit, für eine kurze Zeit (z.B. maximal 4 Wochen) einen zusätzlichen Fahrer kostenfrei mitaufzunehmen. Dies wäre dann wohl die sinnvollste Lösung.
Gruß,
Micha
NEIN!!!
bitte dann kurzfristig den zweiten Fahrer melden!!
wäre bei uns kostenlos!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
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SIGNAL IDUNA Gruppe
Agentur Thomas Wolter
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Diese Frage kann man pauschal nicht beantworten, da man die Bedingungen kennen muss.
In der regel ist es aber so, dass bei einem Unfall meistens gezahlt wird und der VN danach neu eingestuft wird. Fahren von weieteren Personen. Manche Gesellschaften nehmen dann auch noch einen weiteren Jahresbeitrag als Entschädigung u.s.w.
Also… am besten beim Versicherer nachfragen ob er für diese Ausnahme einen Zusatzbeitrag möchte oder nicht und dann schriftlich fixieren lassen.
MfG
Stephan Brückner
Hallo,
es sollten immer die tatsächlichen Gegebenheiten beim Versicherer angezeigt sein.
Wenn also jemand anderes fährt: vorher melden.
Wenn das nicht geschieht, kann der Versicherer die Begleichung eines Schadens (Kasko) gänzlich ablehnen oder später Regreß nehmen (Haftpflicht).
VG Jens
www.jens-sternberg.de
Hallo,
ganz streng genommen, darf auch nur er mit dem Auto fahren. Rufen Sie hier kurz die Versicherung Ihres Freundes an und geben Sie bescheid, das in den Zeitraum, wo auch Sie das Auto nutzen, der Vertrag geändert werden soll. Also für den Zeitraum, wo Sie ihre Familie besuchen würden. Danach kann die Alleinfahrer - Einstellung zurück generiert werden und der Vertrag läuft so wie vorher weiter!
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
S.Lukas
Ahoy!
Das kommt auf die Bedingungen Deiner Versicherung an. Bei uns (Namen darf ich nicht nennen) ist das Führen fremder KFZ mitversichert. Bei manchen ist der Schutz noch auf dem Stand von annodazumal, da kann es Probleme geben.
Aber auch der Leihgebende kann entsprechend versichert sein, nämlich mit einer Fahrerklausel im eigenen Vertrag die z.B. sagt, dass alle Fahrer über 23 Jahre das Auto fahren dürfen. Das kostet meist ein paar Euro mehr, deshalb ist es nicht überall vereinbart.
Der Leihgebende kann aber seine Versicherung anrufen und bitten, dass für drei Wochen ein Anderer (Du) das Auto fahren dürfen soll und dass der dadurch entstandene Mehrbeitrag gesondert berechnet (und dann von Dir bezahlt) werden soll. Wir würden da wahrscheinlich keinen Hehl machen und es beitragsfrei erlauben.
Einfach in die eigenen Bedingungen schauen und ansonsten beim Freund probieren, es mitzuversichern.
Grüße!
Steve.