Hallo,
habe eine dringende Frage, einem AN ist heute telefonisch mitgeteilt worden, daß er eine Änderungskündgung datiert vom 25.02.2010 zum 31.08.2010 erhalten hat. Der AN ist momentan krank und wurde von einem Kollegen angerufen.
Frage: Kündigung fristgerecht „zugestellt“? Datum der Kündigung Februar, Info bekommen am 03.03.10. Ist das korrekt so?
Vielen Dank.
Hallo
Handelt es sich um eine Wohngemeinschaft mit dem Kollegen oder liebelt der Kollege mit der Frau des AN herum 
Andernfalls kann ich mir keinen wirksamen Zugang einer Änderungskündigung vorstellen, denn diese müsste per Übergabe oder per Post an die Hausanschrift des AN erfolgen. Einem Kollegen am Arbeitsplatz vertretungsweise eine Änderungskündigung in die Hand zu drücken und dem zu sagen, er solle den Kollegen darüber informieren, stellt zumindest keinen wirksamen Zugang dar…
Gruß,
LeoLo
Hi,
danke für die schnelle Antwort 
Ist denn somit auch die Kündigungsfrist eingehalten? Kündigung wurde erst im März 2010 erhalten, Kündigung soll zum 31.08.2010 sein (AN hat aufgrund von Zugehörigkeit 5 Monate Kündigungsfrist) die Kündigung ist zwar datiert vom 25.02.2010, aber ist das nicht hinfällig, weil der Erhalt erst im März 2010 quittiert wird? Und somit auch erst eine Kündigung zum 30.09.2010 möglich ist?
Zählt das Datum der Kündigung auf dem Brief, oder die Quittierung als Erhalt und Einhaltung der Frist? Das wäre ja dann sehr tricky,oder? Dann könnte der AG ja datieren wann er will, sprich 25.02.2010 bleibt und egal, auch wenn der AN sagen wir mal erst im Juni 2010 die Kündigung erhält, bleibt es bei der Frist im Brief???
Danke 
Hallo
Welches Datum auf der Kü steht, ist irrelevant. Entscheidend ist der Tag des Zugangs. Ist die Kü dem AN erst im März zugegangen, fängt auch dann erst die Küfrist an zu laufen. Der Schilderung zufolge endet das AV, bzw ändern sich die Arbeitsbedingungen dann erst Ende September.
Gruß,
LeoLo
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Hallo,
Ist denn somit auch die Kündigungsfrist eingehalten? Kündigung
wurde erst im März 2010 erhalten, Kündigung soll zum
31.08.2010 sein (AN hat aufgrund von Zugehörigkeit 5 Monate
Kündigungsfrist)
sind das nicht 5 Monate? (April, Mai, Juni, Juli, August)
Cheers, Felix
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und du meinst wenn der AG die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zustellen lässt und der betroffen AN dieses Einschreiben nicht oder erst zum letztmöglichen Zeitpunkt abholt (weil er ahnt was es ist) hat der AG Pech gehabt?
Aber für eine Kündigung zum 31.8. mit Kündigungsfrist 5 Monate würde Zugang im März gut ausreichen.
Grüße Bröselchen
Hi!
und du meinst wenn der AG die Kündigung per Einschreiben mit
Rückschein zustellen lässt und der betroffen AN dieses
Einschreiben nicht oder erst zum letztmöglichen Zeitpunkt
abholt (weil er ahnt was es ist) hat der AG Pech gehabt?
Vgl.
LAG Rheinland Pfalz 10 SA 949/00
http://www.ra-kotz.de/zugang.htm
Nur, wenn er mit der Kündigung rechnen muss, hätte der AG unter Umständen kein Pech gehabt.
Gruß
Guido
Hallo,
und du meinst wenn der AG die Kündigung per Einschreiben mit
Rückschein zustellen lässt und der betroffen AN dieses
Einschreiben nicht oder erst zum letztmöglichen Zeitpunkt
abholt (weil er ahnt was es ist) hat der AG Pech gehabt?
Deswegen kündigen schlaue Arbeitgeber durch Zustellung durch Boten mit Zeuge. Zeuge schaut auch zu, was in den Briefumschlag gesteckt wird, dann fahren die beiden da hin, schmeissen das in den Briefkasten des Arbeitnehmers oder schieben es zur Not unter der Wohnungstür durch und erstellen ein kleines Protokoll.
Ersatz: Einwurfeinschreiben.
Aber für eine Kündigung zum 31.8. mit Kündigungsfrist 5 Monate
würde Zugang im März gut ausreichen.
Grüße Bröselchen
Gruß, Bernd
Hallo
Ist denn somit auch die Kündigungsfrist eingehalten? Kündigung
wurde erst im März 2010 erhalten, Kündigung soll zum
31.08.2010 sein (AN hat aufgrund von Zugehörigkeit 5 Monate
Kündigungsfrist)
sind das nicht 5 Monate? (April, Mai, Juni, Juli, August)
Stimmt. Hatte ich nicht geprüft.
Das passiert, wenn man nicht jede Angabe des TE ausdrücklich auf seine Richtigkeit überprüft… 
Gruß,
LeoLo