Das Arbeitzimmer soll für Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, künftig wieder von der Einkommensteuer absetzbar sein - bis zu einer Höhe von 1250 €. http://www.ellviva.de/Job-Finanzen/Arbeitszimmer-Hom… Das soll für Arbeitnehmer gelten, die keinen Arbeitsplatz von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen, also vor allem Lehrer. Jetzt zu meiner Frage: Weiß jemand, inwiefern das auch auf Reisende im Außendienst zutrifft?
Servus,
ja, das passt schon. Für einzelne Vertriebler war das häusliche Arbeitszimmer je nach Organisation ihrer Tätigkeit nicht einmal in den zurückliegenden Jahren „gefährdet“: Wer nur einzelne Kontakte mit der Zentrale hat und z.B. seine Kontakte von der puren Adresse an selbst präpariert (das kommt bei hoch spezialisierten technischen Produkten schon vor), also zu einem relativ geringen Zeitanteil „am Kunden“ ist, für den stellt das häusliche Arbeitszimmer ohnehin den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dar.
Wieauchimmer: Ab 2011 eh kein Problem und für 2010 kann man das wohl auch durchsetzen. Was man sich zu dem Thema für 2012 einfallen lässt, steht noch in den Sternen - vielleicht wird ja tatsächlich mal eine Neuregelung einem Verfassungsrechtler vorgelegt, bevor man sie erstmal versuchsweise auf die Menschheit loslässt und erst hinterher in München und Karlsruhe bewerten lässt?
Schöne Grüße
MM