Gilt die Verjährungsfrist von 6 Monaten n Mietende

Stimmt es, das die Verjährungsfrist für Vermieter ein halbes Jahr nach dem Auszug abgelaufen ist.
Wir nemen mal an, ein Mieter M zieht juni 2011 aus. Bekäme erst jetzt seine Nebenkostenabrechnung - und wen wunder er soll nachzahlen.

1ste Abrechnung Warm - es verbleibe ein Überschuss von 300€ sagen wir mal - und anliegend die Abrechnung >Kalt 160€ nachzahlbetrag.
Ist die Vermutung die Verjährung ist bereits 2 Monate abgelaufen richtig, weil er direkt nach dem Auszug hätte abrechnen Können und er 7 Monate später erst abrechnet - die Preise sind doch alle bekannt - für Brennstoff den hat er vorab bezahlt - die Zählerstände alles lag vor - was meint Ihr -

Hab ich recht, mit meiner Annahme, dass Mieter M nichts mehr zahlen muss weil der Vermiter hat abrechnen können und dies nicht tat - die Verjährung eingetreten ist.

Jeder kennt dass Männer haben immer recht - meiner behauptet der Mieter M muss zahlen… Diese halbjahresfrist gilt nicht für Nebenkosten sondern nur für Mietansprüche.

Was jetzt

Ramona

Hallo,

natürlich hat der Mann Recht :wink:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verjae…

Die 6 Monate gelten für Ansprüche des Vermieters Beschädigungen der Mietsache.

VG
EK

Meinen Mann solltest Du mal grinsen sehen…
trotzdem Danke… gibt ein *