darf ich, wenn ich ein Hörbuch gehört habe, im allgemeinen Smalltalk sagen
ich hätte dieses Buch gelesen?
Ich meine KEINE Hörspielfassung mit mehreren Schauspielern, Musik und Geräuschen,
sondern ganz allein den Fall, wenn das Buch in ungekürtzer Fassung VORGELESEN wurde.
Ich gebe zu, dies ist eher ein philosophisches als ein physikalisches oder gar gesellschaftliches Problem.
der Sender SWR bietet im zweiten, dem Kulturprogramm jeden Tag um 15:05 Uhr eine Lesung. Zur Zeit wird Salman Rushdies „Wut“ vorgelesen.
Selbst wenn ich nicht alle Folgen einer Lesung gehört habe, so meine ich doch, nach so einer Hörung das Buch „gelesen“, besser vielleicht: rezipiert zu haben.
So ersparte ich mir z. B. die Anschaffung einiger Walserbücher, des neuesten Grassbuches und auch sonst mancher eher „zweitrangiger“ Bücher, kann aber trotzdem mitreden, wenn davon die Rede ist.
Bei manchen Vorlesern, z. B. bei Gerd Westphal habe ich durch die Stimme und ihre Modulationen noch ein Extravergnügen, so etwa bei Fontanes „Stechlin“. Manchmal freilich übertreibt er, beim „Felix Krull“ etwa.
Wenn ich durchs Vorlesen Appetit bekomme, schaffe ich mir ein Buch natürlich an und lese es richtig.
Also für mich ist „gehört“ so gut wie „gelesen“.
Gruß Fritz
Hallo Arndt,
meine Meinung: Gehört ist sogar mehr als gelesen, denn ein gutes Buch ist auch vom Klang her komponiert (von Gedichten ganz abgesehen).
Die Gewohnheit, lautlos zu lesen, gibt es noch gar nicht so lange. Vorher war es selbstverständlich, hörbar zu lesen (auch wenn man allein war).
Gruß,
Pietro