Gilt ein "Helfer" nach 2 Jahren im Betrieb als Ausgebildet?

Hallo, ich arbeite seit fast 2 Jahren als Helferin in der Feinwerk Mechanik. Es war ein Quereinstieg in eine Tätigkeit die ich nicht gelernt habe. Ich habe mich sehr gut angestellt und habe mittlerweile gleiche aufgaben wie meine Ausgebildete Kollegen. Ich habe vorerst ein 2 Jahres Vertrag bekommen das demnächst auf Unbefristet geändert wird da sie mich behalten wollen. Es wird dem entsprechend ein Mitarbeiter Gespräch statt finden.
Ich habe von einem Kollegen gehört das ich nach 2 Jahren quasi als Ausgebildet gelte und bin somit kein Helfer mehr. Es soll gesetzlich geregelt werden. Ich habe leider nichts dazu gefunden und es wurde mich sehr interessieren ob das so ist den es geht mir nicht ums mehr Geld, ich bin zufrieden mit meinem Lohn, ich hätte aber gerne in dem Unbefristeten Vertrag die korrekte Berufs Bezeichnung stat wie bis jetzt als „Helferin“. Gilt man also nach 2 Jahren als Ausgebildet? Danke schon mal für eure Hilfe zu diesem Thema.

Wenn Du damit die formelle Ausbildung nach IHK-Ordnung als Geselle oder Facharbeiter meinst, nein.
Aber du hast inzwischen Kenntnisse und Fertigkeiten erlangt die über die eines Helfers hinausgehen.
So ist meist auch in den Tarifverträgen eine Höhereinstufung nach x Jahren in der Tätigkeit möglich.
Gesetzlich kann das m.E. nach nicht geregelt sein.

MfG
duck313

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Ja also die formelle Ausbildung nach IHK-Ordnung meinte ich natürlich nicht, ich meinte wie „als“ Ausgebildet. Falsch ausgedruckt, Sorry.
Aber Du hast das schon schön beantwortet mit deinem Satz:

Danke :slight_smile:

Du wirst den Status des angelernten Arbeiters erreicht haben, schau da mal:


Das ist ein inzwischen anerkannter Berufszweig der zwar unter dem des Facharbeiters aber über dem des ungelernten liegt. ramses90

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Wohl kaum.

Mußt es ja nicht glauben aber wenn schon, dann sollteste das wenigstens belegen können. Nur als These in den Raum schmeißen kann jeder, ramses90

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Dafür gibt es den Begriff „Fachhelfer“.
Das bezieht sich hier auf Fachkenntnisse.
Einen ähnlichen Status können auch Ausbildungabbrecher haben oder auch Azubis, welche die Gesellenprüfung (mehrfach) nicht bestanden haben und nicht zu einer weiteren Prüfung zugelassen werden.

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Wie wäre es mit dem Duden? Ein BerufsZWEIG bezieht sich nicht auf eine Qualifikation, sondern auf eine Fachrichtung.
https://www.duden.de/rechtschreibung/Berufszweig

Deiner Definition nach wäre dann ein Bachelor auch ein Berufszweig. Das ist natürlich Unsinn.

Super, warum nicht gleich so??? ramses90

Welche Berufsbezeichnung darfs denn sein? Im Metallbereich gibt es eine Menge anerkannter Ausbildungsberufe. Und nein, natürlich bekommst du in keinem dieser Berufe den Gesellenbrief „automatisch“ und ohne Ausbildung.
Deiner Firma steht es aber natürlich frei, dich als Angelernte besser zu bezahlen, wenn sie deine Arbeit schätzt.

Wer schreibt hier was vom Gesellenbrief? Ich will doch keine Unterlagen die mich als Ausgebildet auszeichnen. Bei uns wurden Leute eingestellt die aus ganz anderen berufen sind und wurden direkt als „Feinwerkmechaniker“ eingestellt. Bei mir war es bisschen anders und eigentlich ein Zufall, die haben aber mein Potenzial erkannt und mich gefördert und jetzt hat mich nur interessiert wie es ist wenn man 2 Jahre das Beruf dort ausgeübt hat ob ich weiterhin nur helfer bin oder ob sich der Status ein wenig geändert hat.

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Danke für die Antwort, genau das wollte ich wissen. Ich habe glaub ich meine Frage Falsch gestellt den für den ein oder anderen wirkt es eher so das ich denke das ich nach 2 Jahre Ausgebildet bin wie in der Berufsschule. Das meinte ich natürlich nicht. :slight_smile:

Bist du aber nicht. Angelernt bist für genau die Tätigkeit, die du halt da ausführst. Ausgebildet ist sehr viel allgemeiner. Und es beinhaltet auch noch Theorie. Und geprüft wird auch. All das fehlt dir völlig.

Wenn du dich irgendwann woanders bewirbst, liegt es im Ermessen des neuen Arbeitgebers, wie er dich einstellt. Und ob er das ‚angelernt‘ berücksichtigt oder eben nicht.

ist dann aber eine Beschreibung der Tätigkeit, nicht der Ausbildung.

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