Hallo,
ich muss den Geschäftsführer einer GmbH zur Soz. Vers. anmelden. Allerdings bin ich mir nicht klar, ob ich nun das Statuskennzeichen „1“ angeben muss oder nicht. Es gilt ja dann, wenn der GF mit dem „Arbeitgeber“ verwandt bzw. sein(e) Lebensgefährte(in) ist. Wie kann man mit einer GmbH „verwandt“ sein? Denn der AG ist ja die GmbH. Für den GF genau so wie für alle anderen Beschäftigten.
Oder muss ich das dann auf den Gesellschafter beziehen? Aber eine GmbH ist ja eine „juristische Person vertreten durch den GF“. Dann müsste der GF mit sich selbst verwandt sein??
Kann mir mal bitte jemand auf die Sprünge helfen?
Vielen Dank!