Gilt ein motorunterstütztes handbike als Kfz?

Guten Morgen,

zur veranschaulichung eines handbikes siehe Link: http://www.speedy.de/de/handbikes/handbikes/speedy-d…

Dieses handbike wird wie ein Fahrrad von Muskelkraft angetrieben. Zur Hilfe kann man eine elektronische Motorunterstützung zu- und abschalten. Das handbike wird als nicht ausschließlich vom Motor bewegt, sondern der Mensch kann vom Motor unterstützt werden.

Die Frage ist nun, ob ein solches handbike, wie ein elektrischer Rollstuhl, als Kfz gilt, oder nicht. Dies ist ganz entscheidend, da man zur Führung eines Kfz ein Gutachten beim TÜV in Auftrag geben müsste, ob man zur Führung dieses Gefährts in der Lage ist. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies beim handbike nicht nötig ist, da der Motor nur eine Unterstützung darstellt.

Wie sehen sie das? Im Optimalfall bitte mit Gesetzesverweisen.

LG, L.H.

Guten Morgen.

Die österreichische Gesetzgebung erkennt Fahrzeuge bis zu einer Geschwindigkeit von 25km/h nicht als Kraftfahrzeuge an, vor allem dann nicht wenn der Motor alleine nicht im Stande ist das Fahrzeug zu bewegen sondern erst unterstützend eingreift wenn das Fahrzeug mit Muskelkraft in Bewegung gesetzt wird - ähnlich wie ein E-Bike.
Hoffe ich konnte helfen.

Hallo,
Meines Erachtens handelt es sich hierbei um ein Kraftfahrzeug, da ein Motor als Antrieb benutzt werden kann. In diesem Fall ist sogar eine Fahrerlaubnis der ehemaligen Klasse M (ab 19.Jan. Klasse AM) erforderlich.
MfG Reinhard Friedrich

ich würde da mal bei der Fahrerlaubnisbehörde nachfragen um ganz sicher zu gehn.