Hallo, wenn Person x in den letzten 3 Jahren mindestens 4 Strafbefehle mit zwischen 30 und 60 tagessätzen rechtskräftig erhalten hat wegen BTM und Verkehrsdelikten, inwieweit wirkt es sich dann auf einen neuerlichen Prozess wegen Körperverletzung etc. aus? Wird das als Vorstrafe gezählt?
Vielen Dank.
Kurz und bündig: ja.
Nach den Strafbefehlen ist er vorbestraft. Auf die Art des so geahndeten Delikts kommt es für die Frage ‚vorbestraft‘ nicht an.
Jeder vernünftige Richter wird solche Vorstrafen in seinem Urteil berücksichtigen - und gewiss nicht positiv.
Gruß
Tronicrot
PS. Manchmal hilft auch ein Blick bei Tante Goggle: Dort findet man sehr schnell http://de.wikipedia.org/wiki/Vorstrafe
Wenn Person x in den letzten 3 Jahren 4 Strafbefehle
mit 30 bis 60 tagessätzen rechtskräftig erhalten hat
wegen BTM und Verkehrsdelikten, inwieweit wirkt
es sich dann auf einen neuerlichen Prozess wegen
Körperverletzung etc. aus?
Wird das als Vorstrafe gezählt?
Jede in einem Strafprozess ausgesprochene und
rechtskräftig gewordene Strafe und jeder Strafbefehl,
dem nicht widersprochen wurde, gelten als Vorstrafe.
Die Höhe der verhängten Strafe oder die Höhe des
Strafbefehls ist hierbei unerheblich. Das gilt im
Übrigen auch für Verurteilungen auf Bewährung.
… juristisch will ich das nicht beurteilen aber ich sage, hoffentlich ja! Irgendwann muss die Person x doch einmal begreifen, wie man sich in der Gesellschaft zu benehmen hat
Nein, fließt jedoch bei Gerichtsverhandlungen ggf. in das Urteil mit ein.
Vielen dank, ich mach es mal konkret, vielleicht kann mir jemand eine Prognose geben. Ich habe 9 Jahre mit einem immer wieder suchtkranken Mann zusammengelebt, der immer wieder versprach sich zu ändern, was aber letztlich nie eintraf. In den letzten Jahren spitzte es sich zu, er wurde mehrmals mit Drogen u. a. am Steuer erwischt, verhielt sich bei Verkehrskontrollen aggressiv den Beamten gegenüber. So kam es zu den schon genannten Strafbefehlen. Darüber hinaus verlor er auch den FS, woraufhin er ein massives Akoholproblem entwickelte. Natürlich sind in den Jahren viele Übergriffe gewesen auf mich, Körperverletzungen, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung, er hat mich mehrmals gewürgt und sexuell genötigt. Über viele Delikte gibt es ärztliche Aufzeichnungen, den Arzt habe ich von der schweigepflicht bereits entbunden.Als es nun vor kurzem wieder eskalierte fasste ich endlich den Mut und ließ ihn von der Polizei aus meiner Wohnung bringen. Danach zeigte ich ihn an und da kamen dann die zahlreichen Vergehen während der ganzen Jahre auch zur Sprache. Auch die sexuelle Nötigung, mit dem vorherigen Würgen bis mir schwarz wurde. meine Anwältin meinte, schon aufgrund seiner langen Polizeiakte wird man das verfolgen. Nun lese ich überall, dass solche Verfahren häufig eingestellt werden, da es auch viele Frauen gibt, die so etwas frei erfinden. Ich betone aber, dass ich die wahrheit gesagt habe, nichts hinzugedichtet, aber auch nichts weggelassen habe.
Meine größte Sorge ist nun, dass es alles umsonst war und er mich letzten Endes auslacht. Die Vernehmung hat bei mir vieles wieder aufewühlt und ich befinde mich aufgrund der ganzen Geschehnisse schon in psychologischer Behandlung.
ich hoffe dass das Gericht aufgrund seiner Vorgeschichte sich ein Bild von ihm macht, aber er ist auch ein guter Schauspieler.
Was glaubt ihr, wird man da überhaupt ermitteln?
Vielen dank schonmal.
Also Grundsatz: Den Strafbefehl beantragt die Staatsanwaltschaft um das Verfahren quasi abzukürzen. Die Hauptverhandlung vor Gericht kann man sich dann sparen. Der Strafbefehl ist sobald er rechtskräftig ist einem Urteil gleichzusetzen. Das ist also alles aktenkundig und fließt in Folgeverfahren ein. Strafbefehle sind nicht bei allen Arten von Straftaten möglich. Bei schweren Straftaten oder wenn der Täter bereits Vorstrafen hat, dürfte es zu Gerichtsverfahren kommen.
Dass alle/viele Vorfälle aktenkundig und beweisbar sind ist wichtig. Alle Straftaten, die bereits angezeigt worden sind, können regelmäßig nicht mehr neu aufgerollt werden, außer durch neue Informationen ändert sich der Hintergrund/Tatbestand (Bsp. ein Blaues Auge entstand nicht durch einen Schlag mit der Faust, sondern durch schlagen mit einem Stuhlbein). Das gilt natürlich auch für Lebenssachverhalte, die anders dargestellt worden sind, um eine Bestrafung zu vermeiden (Bsp. die blauen Flecken wurden mit einem Sturz begründet, tatsächlich wurde man jedoch die Treppe hinuntergestoßen).
Durch die Vernehmung bei der Polizei sind die Tatvorwürfe jetzt aktenkundig. Die Polizei (bzw. die Staatsanwaltschaft entscheidet) haben nur in ausgewählten und einfachen Fällen die Möglichkeit die Strafverfolgung abzulehnen, weil kein öffentliches Interesse vorliegt (z.B. eine Beledigigung oder ein Diebstahl des Sohnes bei der Mutter). Sexuelle Nötigung (ggf. Vergewaltigung) und gefährliche Körperverletzung gehören nicht dazu - hier hat der Staat zu ermitteln. Die Polizei trägt die Beweise zusammen und legt eine Strafanzeige vor. Dass Drogenabhängige gute Schauspieler sind, ist der Justiz bekannt; Suchtverhalten bringt es oft mit sich, dass man lernt sich zu verstellen oder heimlich zu sein.
Wichtig ist also: möglichst viele Beweise vorbringen (Zeugen, die einen verletzt gesehen haben, Arztdokumentationen, Vertraute, denen man sich seinerzeit offenbart hat etc.) - wichtig: alles auf den Tisch und mit erhobenen Hauptes vor Gericht.
Gruß
who_knows
fiat justitia et pereat mundus
Sorry, ich habe mir viel Zeit für die Antwort gelassen!
Trotzdem will ich jetzt antworten:
Wenn Dummheit weh täte, würde besagte Person Tag und Nacht vor Schmerzen schreien!
Weiter will ich nicht gehen, weil sonst ich zum Schreien anfange!