Gilt ein zugezogener Lebenspartner als Untermieter?

Hallo,

ich „wohne“ seit längerem in der Wohnung meiner Lebenspartnerin. Das heißt offiziell wohne ich noch bei meinen Eltern, bin jedoch so gut wie jeden Tag bei Ihr. Die Wohnung wird momentan noch vom Amt bezahlt, da meine Freundin eine kleine Tochter und kein eigenes Einkommen hat.

Meine Fragen lauten daher 1.: Muss ich das beim Vermieter anmelden?

und 2.: Kann mich die Arbeitsargentur, von der die Miete beglichen wird nun in die Verantwortung ziehen und die Leistungen für meine Freundin kürzen?

Zur Info: Ich habe einen festen Job und verdiene mein eigenes Geld.

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Felix

Du mußt dem VM der Freundin garnichts melden aber die Freundin als Mieterin muß es ihrem VM melden. Als der Lebensgefährte darf dieser aber die Zustimmung, dass Du da einziehst nicht verweigern. Was passieren kann und aus Gerechtigkeit anderen Mietern gegenüber, kann der VM dann die Nebenkoste z.B. für Wasser und Abwasser, Müll etc. erhöhen.
Und die Freundin muss es der Arbeitsagentur melden, dann werdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft geführt und das widerum wird zur Kürzung der Leistungen der Agentur an Deine Freudin führen.
Wenn sie das nicht macht, wird es über kurz oder lang doch mal der Agentur zur Kenntnis gelangen und dann hat sie ein Problem.
Zudem mußt Du Dich auf die Wohnung der Freundin ummelden. ramses90

Es wäre aber klüger, das dem Vermieter als WG -Gemeinschaft zu melden und ihn zu bitten, das zu genehmigen.
WAs das nun wirklich genau ist, und wer mit wem ins Bett geht, das ist wirklich nun gar nicht belegbar und damit nur theoretisch wichtig.

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Die Arbeitsagentur hat ein derartiges Bedarfsgemeinschaftverhältnis gar nicht zu interessieren, allerdings übernimmt die AAgentur auch keine Mietkosten.
Hier liegt wohl eine Verwechslung Seiten des Fragestellers vor, vermutlich bezieht die Lebensgefährtin ALG II, also vom Sozialamt.

Hallo,
denkbar waere, nichts dem Vermieter sagen, als Wohngemeinschaft dem Vermieter melden, als Untermieter oder beide gemeinsam neuen Mietvertrag. Alles hat Vor-und Nachteile.
Nichts sagen waere wie ein langer Besuch, benachteiligt ueber die Nebenkosten andere Mitmieter, kann nicht lange geduldet werden. Man kann seinen Wohnort dort nicht anmelden.
Wohngemeinschaft sollte genehmigt werden vom Vermieter.
Untermieter muss der Hauptmieter beim Vermieter beantragen und genehmigen lassen. Dann hat der Untermieter Rechte gegen den Hauptmieter.
Gemeinsamer neuer Mietvertrag koennte die Miete erhoehen, die Nebenkosten sowieso in allen Faellen. Der zusaetzliche Mieter bekaeme das Recht, dort zu wohnen, auch wenn die Freundin nicht mag oder auszieht. Die Miete muessten beide gesamtschuldnerisch aufbringen.
Mal alles vom Ende her betrachten, wie soll es sein in zB 5 Jahren.
Gruss Helmut

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten :smile:

so sie nicht nach gemessenem Verbrauch abgerechnet werden.
Was unter üblichen Bedingungen nur beim Müll und Straßenreinigung der Fall sein dürfte.