Gilt eine gedruckte Weihnachtskarte als Veröffentlichung oder private Korrespondenz?

Großvater kann nicht mehr gut schreiben. Daher möchte er eine Weihnachts-Grußkarte erstellen, die seine Familie in Form von Bildern seiner Kinder, Enkel und Haustiere darstellt. Opa hat die Fotos selber aufgenommen. Allen abgebildeten Familienmitgliedern wurde der Entwurf der Grußkarte zur Freigabe vorgelegt.

Großvaters arbeitslose Tochter hat der „Veröffentlichung” der Abbildung von ihr und ihrer Tochter schriftlich widersprochen. Sie ist durchaus fähig, Großvater um Geld zu verklagen.

Großvater möchte 120 Grußkarten drucken lassen und an seine Freunde und Verwandten verschicken. Meine rein rechtliche Frage: Gilt das Zusenden der Weihnachtskarten an Dritte als Veröffentlichung (dann ein Vergehen nach § 201a Strafgesetzbuches (StGB)) oder gilt die Weihnachtskarte in Auflage 120 als private Korrespondenz?

Aus meiner Sicht sollte der Zweig der Tochter lieber gelöscht oder zumindest unkenntlich gemacht werden. Großvater sieht das anders. Was ist die Rechtslage? Was würdet Ihr Großvater raten?

Was tut es zur Sache, dass die Tochter arbeitslos ist?
Unabhängig von rechtlichen Regelungen sollte es doch in einer Familie selbstverständlich sein: Wenn eine Person nicht möchte, dass ihr Bild oder das ihrer Kinder verschickt wird, dann macht man das auch nicht.
Wozu hat Großvater denn sonst das Bild allen „zur Freigabe vorgelegt“, wenn er jetzt die Einwände nicht beachten will? Kann der Großvater nicht Bilder verschicken, auf denen diese Person dann eben fehlt?

Private Korrespondenz liegt vor, wenn sich das Ganze an einen definierten und umrissenen Personenkreis richtet. Bei einer Veröffentlichung hat grundsätzlich jeder die Möglichkeit, sich das Dokument zu verschaffen. Abgesehen ist die Berufung auf §201a in diesem Zusammenhang Blödsinn, oder kroch die Tochter bei der Aufnahme stockbesoffen auf dem Fußboden umher? Es heißt da:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen
    Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme
    herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen
    Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

  2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau
    stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den
    höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,

  3. eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme
    gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder

  4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in den Nummern 1 oder 2
    bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich
    macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten
    Person verletzt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.

Er soll sie rausnehmen, sein Testament entsprechend ändern falls noch nicht geschehen, dann hat die liebe Seele Ruh.

Und wenn der Großvater den Willen seiner Tochter nicht beachten will, dann wird auch klar, warum das Verhältnis zu seiner Tochter so schlecht ist, dass er befürchten muss, dass Familienzwist vor Gericht ausgetragen werden kann.

Weihnachten ist für Familien sehr belastend. Streit und Tränen gehören in vielen Familien anscheinend genauso zu Weihnachten, wie der Baum und die Geschenke. Man sollte Weihnachten abschaffen. Aber dann bricht der Einzelhandel zusammen… hmmmm… wie man’s macht, ist’s verkehrt!

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Und das ist ihr gutes Recht. Ihr sogenanntes ‚Recht am eigenen Bild‘, das sich um KUG findet:
https://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/22.html

Ich habe da eine interessante Definition zur ‚Verbreitung‘ gefunden:


Zitat: "Verbreitung ist jede Form der „körperlichen“ Weitergabe des Originals oder von Vervielfältigungsstücken, die das Risiko einer nicht mehr zu kontrollierenden Kenntnisnahme birgt.’
Und das ist bei 120 Kopien für die ganze Verwandschaft mit Sicherheit der Fall.

Aber: ianal.

Der Großvater respektiert den Willen und hat entschieden, das Foto von Tochter und Enkel durch ein Bild von zwei Rosenblüten zu ersetzen.

Die Arbeitslosigkeit ist nur in Bezug auf Ihre Geldnöte von Belang. Sie wollte von Großvater Geld um sich ein Haus zu kaufen,. Er konnte Ihr einen Betrag der Größenordnung nicht geben.