Ich habe eine Frage zur Indizierung von Computerspielen. Sie dürfen für 25 Jahre nicht beworben noch öffentlich verkauft werden.
Wie sieht es mit dem Internet als reine Informationsplattform aus? Viele Spieledatenbanken beinhalten ebenfalls indizierte Spiele, was ansich nicht schlimm ist denn der reine Titelname ist erlaubt. Wie sieht es allerdings mit den PC Cover aus?
Eigentlich müsste das doch als Plakat oder ähnliches gelten und somit nicht erlaubt sein. Oder gibt es für Informationsseiten ausnahmen?
Zuerst einmal gilt die Rechtsprechung des Landes in dem der Server steht wo dieses Informationsangebot angeboten wird. Und wenn das Spiel da nicht illegal oder indiziert ist darf es da auch beworben werden.
Auf was für ausländischen Seiten treibst Du Dich denn rum?
ich sehe keine Werbung, keinen Verkauf und auch nicht das Zugänglichmachen an Minderjährige.
Ob eine wertneutrale Berichterstattung zulässig ist, darüber sind Gerichte geteilter Meinung. Das Zeigen des Spielecovers (ohne Bilder aus dem Spiel o.ä. zu zeigen) halte ich (persönlich) für einen Teil der Berichterstattung und somit - je nach Auffassung - für unkritisch.
Das Prinzip eines Rechtsstaates heißt *nicht*: „Es ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist.“ sondern eben umgekehrt: „Es ist alles erlaubt, was nicht explizit verboten ist.“
Dazu das Zitat von wikipedia:
„Strittig ist, ob eine kritische Rezension von jugendgefährdenden Medien möglich ist, da es hierzu keine einheitliche Rechtsprechung gibt.“
Somit kann hier nur im Einzelfall entschieden werden, ob das Zeigen eines Covers eines indizierten Spiels einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz darstellt.