Gilt eine Ohrfeige als Körperverletzung?

Guten Tag,

ich habe hier schon gelesen, dass eine Ohrfeige als Notwehr gegen Beleidigung gerechtfertigt werden kann. (also Anzeige verfällt)

Aber kann Anzeige erstattet werden, gegen jemanden, der geohrfeigt hat, nachdem er angespuckt wurde?

Freundliche Grüße und herzlichen Dank

hi

ich habe hier schon gelesen, dass eine Ohrfeige als Notwehr
gegen Beleidigung gerechtfertigt werden kann. (also Anzeige
verfällt)

Welcher Art wäre denn diese Beleidigung gewesen? Wenn man verbal beleidigt wird, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß eine Ohrfeige da als Notwehrmaßnahme anerkannt wird.

Aber kann Anzeige erstattet werden, gegen jemanden, der
geohrfeigt hat, nachdem er angespuckt wurde?

Derjenige, der geohrfeigt wurde, kann wohl mit Sicherheit Anzeige erstatten - es haben schon Einbrecher Anzeige erstattet, weil sie sich im Haus, in dem sie eingebrochen haben, verletzt haben - aber wie die Anzeige ausgeht, steht auf einem anderen Blatt. Aber ich schätze mal, daß man da mit dem Notwehrargument nicht weit kommen wird.

Gruß
Edith

Welcher Art wäre denn diese Beleidigung gewesen? Wenn man
verbal beleidigt wird, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß
eine Ohrfeige da als Notwehrmaßnahme anerkannt wird.

Aber hallo, warum denn nicht? Das Problem liegt doch eher darin, dass die Notwehrlage NACH einer Beleidigung nicht mehr vorliegt

Levay

Hi

Welcher Art wäre denn diese Beleidigung gewesen? Wenn man
verbal beleidigt wird, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß
eine Ohrfeige da als Notwehrmaßnahme anerkannt wird.

Aber hallo, warum denn nicht?

Ich dachte bislang, daß eine Notwehrmaßnahme nicht unverhältnismäßig sein darf. Eine verbale Beschimpfung mit einer Ohrfeige zu quittieren, wäre das tatsächlich noch im Rahmen einer Notwehr?

interessiert
Edith

Aber hallo, warum denn nicht? Das Problem liegt doch eher
darin, dass die Notwehrlage NACH einer Beleidigung nicht mehr
vorliegt

Folgt es unmittelbar als quasi Vorbeugung gegen weiteres Anspucken, könnte man das anders sehen. Hängt aber wohl sehr von der Situation ab. Ich würde mich auch nicht gerne von einem Fremden womöglich noch ins Gesicht anspucken lassen - oder gar von einem Fixer auf der Strasse (Infektionsrisiko!).
Interessant dazu: http://www.schiedsamt.de/fileadmin/schiedsamtszeitun…

Folgt es unmittelbar als quasi Vorbeugung gegen weiteres
Anspucken, könnte man das anders sehen.

Ja, aber nur, wenn dieses auch wirklich droht. Der Angriff ist nur gegenwärtig i.S.v. § 32 StGB, wenn er wenigstens unmittelbar bevorsteht.

Levay

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Ich dachte bislang, daß eine Notwehrmaßnahme nicht
unverhältnismäßig sein darf.

Es findet keine Abwägung zwischen den Rechtsgütern statt. Jedenfalls im Grundsatz.

Eine verbale Beschimpfung mit
einer Ohrfeige zu quittieren, wäre das tatsächlich noch im
Rahmen einer Notwehr?

Wenn der Angriff noch gegenwärtig ist und es nicht um eine „Quittung“, sondern um die Abwehr des Angriffs handelt: natürlich.

Levay

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Eine verbale Beschimpfung mit
einer Ohrfeige zu quittieren, wäre das tatsächlich noch im
Rahmen einer Notwehr?

Wenn der Angriff noch gegenwärtig ist und es nicht um eine
„Quittung“, sondern um die Abwehr des Angriffs handelt:
natürlich.

Levay

Wieso denn nicht, wenn es sich um eine „Quittung“ handelt?
Wie siehts denn aus mit Anspucken?

lg

Wieso denn nicht, wenn es sich um eine „Quittung“ handelt?

Weil man keine Selbstjustiz üben, sondern sich nur verteidigen darf.

Wie siehts denn aus mit Anspucken?

Auch nicht anders. Niemand muss sich anspucken lassen.

Levay

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Hi Levay

Eine verbale Beschimpfung mit
einer Ohrfeige zu quittieren, wäre das tatsächlich noch im
Rahmen einer Notwehr?

Wenn der Angriff noch gegenwärtig ist und es nicht um eine
„Quittung“, sondern um die Abwehr des Angriffs handelt:
natürlich.

Das wäre dann vermutlich Sache eines Gerichts zu entscheiden, was denn im Endeffekt vorlag - soferne es zu einer Anzeige käme?

Jedenfalls schon mal Danke. Man lernt doch immer wieder was dazu :smile:

Gruß
Edith

Das wäre dann vermutlich Sache eines Gerichts zu entscheiden,
was denn im Endeffekt vorlag - soferne es zu einer Anzeige
käme?

Na ja, das ist so ein Betonsatz, den man immer bringen kann. Die materielle Rechtslage ist davon aber unabhängig.

Levay#

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Jura erstes Semester, oder was?
Bei soeinem Möchtegernanwalt bekommt man ja nen Knall. Willst mal Anwalt werden? Dann würde ich dir empfehlen auf Fragen weniger mit Fremdbegriffen für den Otto Normal Verbraucher zu antworten, denn außer uns Juristen versteht dein Geschreibe ja kein Mensch!
Klar kommt man sich mit den Fachbegriffen wahnsinnig weise und wichtig vor, aber hier ist das sicherlich fehl am Platz!

Und die materielle Rechtslage ist ja gerade schwammig, sonst würde es nicht zu derart unterschiedlichen Entscheidungen kommen.

Auf jeden Fall kommt es hier vor allem auf die subjektive Sichtweise desjenigen an, der geohrfeigt hat.
In der Regel ist eine derartige Reaktion eher als „Rache“ zu werten, anstelle eine Notwehr. Wie schon gesagt wurde, erst wenn die Ohrfeige tatsächlich erfolgte um weitere Bespuckung zu vermeiden, kann man hier überhaupt eine Notwehr annehmen.
Und wie gesagt, Gerichte würden hier in aller Regel annehmen, dass die Ohrfeige durch Zorn hervorgerufen wurde.

Nur zu einer Gerichtsverhandlung käme es wohl eher nicht. Ich kann mir kaum vorstellen dass sich ein Gericht finden würde, was ausreichend Langeweile hat um sich mit derartigen Fällen zu befassen. In aller Regel kommen 2-3 Briefe mit verschiedenen Angeboten und irgendeine Lösung wird sich in der Regel finden.

Jura erstes Semester, oder was?

Volljurist in ca. zwei Wochen. Und du? Hundedolmetscherin oder was?

Bei soeinem Möchtegernanwalt bekommt man ja nen Knall.

Oha. Weil?

Willst
mal Anwalt werden?

Du interessierst dich ja sehr für mich. Hm… Klar, kann ich mir sehr gut vorstellen. Ich bin vielseitig interessiert. Richter, Staatsanwalt, Anwalt, Verwaltungsjurist, Justiziar, …

Dann würde ich dir empfehlen auf Fragen
weniger mit Fremdbegriffen für den Otto Normal Verbraucher zu
antworten, denn außer uns Juristen versteht dein Geschreibe ja
kein Mensch!

Ich bilde mir ein, das eigentlich ganz gut zu machen, jedenfalls werde ich hier meistens verstanden; andernfalls beantworte ich auch immer gern die Rückfragen.

Klar kommt man sich mit den Fachbegriffen wahnsinnig weise und
wichtig vor, aber hier ist das sicherlich fehl am Platz!

Ich komme mir weder wahnsinnig wichtig noch wahnsinnig weise vor; wie du darauf kommst, mag sich mir auch nicht recht erschließen.

Und die materielle Rechtslage ist ja gerade schwammig, sonst
würde es nicht zu derart unterschiedlichen Entscheidungen
kommen.

…?..

Auf jeden Fall kommt es hier vor allem auf die subjektive
Sichtweise desjenigen an, der geohrfeigt hat.

Und?

In der Regel ist eine derartige Reaktion eher als „Rache“ zu
werten,

Unsinn. Es fgibt keine „regelmäßige Wertung“, sondern nur den Einzelfall.

anstelle eine Notwehr. Wie schon gesagt wurde, erst
wenn die Ohrfeige tatsächlich erfolgte um weitere Bespuckung
zu vermeiden, kann man hier überhaupt eine Notwehr annehmen.

Und wo habe ich was anderes geschrieben…?

Und wie gesagt, Gerichte würden hier in aller Regel annehmen,
dass die Ohrfeige durch Zorn hervorgerufen wurde.

Woher weißt du das? Hast du da irgendwelche Statistiken? Oder ist das nur Augenwischerei?

Nur zu einer Gerichtsverhandlung käme es wohl eher nicht. Ich
kann mir kaum vorstellen dass sich ein Gericht finden würde,
was ausreichend Langeweile hat um sich mit derartigen Fällen
zu befassen.

Und du bit dir ganz sicher, dass du „Juristin“ bist?

In aller Regel kommen 2-3 Briefe mit
verschiedenen Angeboten und irgendeine Lösung wird sich in der
Regel finden.

Im STRAFPROZESS???

Erstaunt:
Levay

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PS
Was genau war eigentlich der von mir benutzte Fachterminus, über den du dich so aufgeregt hast?