Gilt eine private monatliche Rente oder eine Sofortrente als Einkommen?

Hallo,
zwei Fragen:

  1. wer weiß, ob eine monatliche Sofortrente (durch eine Versicherung) als Einkommen gilt. Also genauso angerechnet wird (im Sinne von Einkommen) wie z.B. die gesetzliche Rente. Oder ob eben davon nur ein geringerer Anteil als Einkommen zählt.
  2. Und wäre diese Sofortrente steuerlich betrachtet identisch mit einer monatlichen Rentenzahlung durch eine private Rentenversicherung? Also ob beides in gleichem Maße als Einkommen zählt, oder z.B. nur der Ertragsanteil o.ä. Worin besteht der Unterschied?

Danke im Voraus!

Hallo,

auf jeden Fall ist es Einkommen.

Wie bei der gesetzlichen Rente ist nur ein Teil steuerpflichtig (früher Ertragsteil genannt), der Prozentsatz kann aber abweichen und hängt z.B.vom Beginnalter und Beginnjahr ab.

Zwischen der Sofortrente und der Rente durch eine angesparte Rentenversicherung dürfte aber kein Unterschied bestehen.

Gruss

barmer

Hallo,
eine privat finanzierte Rente unterliegt nur mit dem sogenannten Ertragsanteil der Steuerpflicht. Ob die Rentenversicherung durch laufende oder Einmalzahlung angespart wurde ist unerheblich.
Der Ertragsanteil hängt vom Beginn der Rentenzahlung (Lebensalter) ab.
Für Renten aus der gesetzl. Rentenversicherung sowie aus sogenannten „BasisRenten“ gelten abweichende Regeln. Renten aus „RiesterVerträgen“ unterliegen im vollem Umfang der Steuerpflicht.
Siehe auch:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html
Obere Tabelle gilt für Renten aus der gesetzl. Rentenvers. Untere Tabelle für privat finanzierte Renten.
Gruß J.K.