Gilt FAQ:1129 auch in anderen w-w-w Brettern?

Hallo ihr Hohn und Spottgießer, *lächel*

nö, der Ausdruck kommt nicht von mir. Nicht mich hauen :smile:

Mal allgemein angenommen, in einem beliebigen Forum gibt es diverse Unterforen, nennen wir sie mal Bretter.
Und die haben dort Regeln. Wie z.B. so ähnliche wie hier in der FAQ:1129.

Jetzt stellt irgendeiner eine Frage in einem Brett wo die FAQ strikt eingehalten wird.
Jetzt geht er aber in einem anderen Brett hin und beschwert sich daß er in dem ersten Brett mit Hohn und Spott übergossen wurde (deshalb meine Anrede, ist ein schönes Feedback wenn man versuchte jmdn. zu helfen) und dann kommen klare Verstöße gegen
FAQ:1129 in der Beitragsfolge im zweiten Brett.

In gewisser Weise liegt auch noch ein Verstoß gegen die dort geltenden AGBs vor die Multiposting untersagen und Artikellöschung androhen.

Wie kann man das juristisch bewerten in beiden Fällen schuldig, nur in einem, in keinem?

Danke für das Interesse

Gruß
Reinhard, der jetzt wieder in’s Plauderbrett geht um da mitzulesen *gg*

Hallo

Dies Frage wäre im Brett „Anregungen, Lob & Kritik“ besser aufgehoben, da es sich bei FAQ:1129 um eine Regel des Betreibers handelt und nicht um ein Gesetz. :wink:

Selbstverständlich ist diese eine Antwort auf das Rechtsberatungsgesetz.

Generell gilt diese FAQ im ganzen Forum… jedoch ist es in anderen Bretter nicht immer so eindeutig ob es sich um eine Rechtsfrage handelt. Hier läuft es oft auf was anderes hinaus.
Dazuhin kommt - in den Rechtsbrettern sind die Moderatoren mit einer solchen Flut „falscher“ Postings konfrontiert, dass es in der Regel völlig ausser Frage steht wie verfahren wird - insbesondere da die Thematik hier eigentlich vorgebeben ist.

Letzte Anmerkung: Laut Rechtsberatungsgesetz dürfte der Fragesteller zwar fragen, die Antworten sind aber das problembehaftete, weswegen sich w-w-w dazu entschlossen hat die Frage gleich zu eleiminieren - zum Schutz des Betreibers und des Antwortenden.

Gruss HighQ

Hallo,

Hallo ihr Hohn und Spottgießer, *lächel*

pöse, pöse.

nö, der Ausdruck kommt nicht von mir. Nicht mich hauen :smile:

Ich weiß schon, von wem er kommt und auf wen er zielt.

Mal allgemein angenommen, in einem beliebigen Forum gibt es
diverse Unterforen, nennen wir sie mal Bretter.
Und die haben dort Regeln. Wie z.B. so ähnliche wie hier in
der FAQ:1129.

Jetzt stellt irgendeiner eine Frage in einem Brett wo die FAQ
strikt eingehalten wird.
Jetzt geht er aber in einem anderen Brett hin und beschwert
sich daß er in dem ersten Brett mit Hohn und Spott übergossen
wurde (deshalb meine Anrede, ist ein schönes Feedback wenn man
versuchte jmdn. zu helfen) und dann kommen klare Verstöße
gegen
FAQ:1129 in der Beitragsfolge im zweiten Brett.

Ich sehe da keine Verstöße, denn die Antworten enthalten ja keine unzulässige Rechtsberatung sondern lediglich Hohn und Spott.

In gewisser Weise liegt auch noch ein Verstoß gegen die dort
geltenden AGBs vor die Multiposting untersagen und
Artikellöschung androhen.

Ich war es. Ich habe ihm geraten, sich ins Brett Plauderei zu verdünnisieren. Asche über mein Haupt.

Wie kann man das juristisch bewerten in beiden Fällen
schuldig, nur in einem, in keinem?

In dem konkreten Fall würde ich sagen: Schuldig in allen Anklagepunkten. Was der Mensch da abzieht geht gar nicht und verdient die Höchststrafe.

Danke für das Interesse
Reinhard, der jetzt wieder in’s Plauderbrett geht um da
mitzulesen *gg*

Lustig geht´s da zu. Dass es immer wieder Leute gibt, die kein Ende finden können und sich selbst kübelweise mit Hohn und Spott übergießen …

S.J.