Gilt Fernabsatzgesetz auch für software?

Hallo!

Gilt das Fernabsatzgesetz samt Widerrufsrecht auch für heruntergeladene und dann online gekaufte (registrierte) software?

Ich habe vor einigen Tagen das mailprogramm „theBat“ gekauft und stelle nun fest, daß aufgrund von internen Querelen zwischen Hersteller und Vertrieb keinerlei support mehr besteht.

(Näheres siehe Brett „e-mail und newsgroups“)

Wie kann ich ggf. dieses Geschäft rückgängig machen?
Kauf-/Registrierdatum war der 12.01.03, Kreditkarte wurde belastet am 13.01.03.

Ich bitte dringend um Rat! Diese 35 Euro möchte ich nicht in den Wind schreiben müssen, und ohne support ist das Produkt für mich völlig wertlos!

Schönen Gruß und vielen Dank,
Robert

hi,

nach § 312b BGB ist es ein fernabsatzvertrag. dir steht gem. § 312d BGB das widerrufsrecht nach §§ 355,356. durch AGB kann zu deinen ungunsten nicht abgewichen werden (falls sie es versuchen).

gruss vom

showbee

noch ne Frage
Hi,

das mit dem Fernabsatzgesetz ist ja schön und gut, aber was, wenn die Software VOR dem Kauf zeitlich unbefristet als Demoversion (alle Funktionen zugänglich) zur Verfügung stand und auch getestet wurde? Durch die Zusendung eines Freischaltschlüssels kann der User das Proggy voll nutzen, den Kaufvertrag aber gleichzeitig Widerrufen und sein Geld zurückverlangen. Das kann doch irgendwie nicht sein…??

Grüße
Wolfgang

Hallo!

Gilt das Fernabsatzgesetz samt Widerrufsrecht auch für
heruntergeladene und dann online gekaufte (registrierte)
software?

leider nicht. Siehe:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/Fernabsatzgesetz-Tex…

Auszug:
„(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,“

Also Rückgabe nur, wenn die Verpackung noch versiegelt ist, was beim Download wohl nicht der Fall sein kann :wink:

Gruß
Marian

hast du auch gelesen
hi,

jep du hast recht. findet sich allerdings im § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB.

danke und gruss

vom showbee