Gilt für Ersatzgeräte die Neue Garantie?

Folgendes:

Januar 2007 hab ich einen Laptop von Asus gekauft. Ging letztes Jahr im Sommer kaputt und ließ ihn von Asus abholen. Mainboard war hin, und die machten mir einen Gegenangebot weils nicht reparierbar war: Neuen Lappy, sogar etwas besser als der alte, da mein Ursprünglicher nicht mehr vorhanden war.

Soweit so gut…nun ist der Neue auch Kaputt, selbes Problem…meine Frage ist: Gilt die Garantiezeit vom ersten Laptop also bis Jan. 2009 oder die vom neuen? Weil an sich war der neue OVP und 24M Global Warrantly steht drauf…

Mfg Jake

Hallo,

Problem…meine Frage ist: Gilt die Garantiezeit vom ersten
Laptop also bis Jan. 2009 oder die vom neuen? Weil an sich war
der neue OVP und 24M Global Warrantly steht drauf…

das kann man nur beantworten, wenn man die Garantiebedingungen kennt.

In der Regel verlängert sich die Garantie durch einen Austausch nicht.

Gruß

S.J.

Weil an sich war
der neue OVP und 24M Global Warrantly steht drauf…

IMHO nein, sonst gäbe es ja auch Geräte, die nie aus der Garantie herausämen. Garantie gilt IMHO immer ab Kaufdatum des Ursprungsgerätes. Alles andere wäre Unsinn.

AL.